553 Views | 06.03.2017 | 12:54 Uhr
geschrieben von Gab Neu

PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. (Luxemburg)

Paypal - dreist - dreister - am dreistesten

Wann "haut" die EU / Deutschland US- Firmen auf die Finger im Bezug auf den Schutz des Verbrauchers.

Was ist passiert? Das, was in Deutschland wohl mehrfach bei PayPal in der Stunde passiert.

SCHLAGWORTE

PayPal bekommt eine Kreditkartenrückbelastung eines eBay- Käufers. Angeblich wegen Widerspruch. Bei Kontaktaufnahme mit dem eBay- Käufer gibt dieser an, die Kreditkartenzahlung nicht geblockt zu haben, sondern ihm unbekannte Zahlungen nach England.

Anruf bei PayPal, dass ich nicht damit einverstanden bin, dass eine Rückbelastung erfolgt, da die Ware ordnungsgemäß geliefert wurde und die Käuferin das in der eBay- Bewertung auch bestätigt.

eBay kann keine Verkaufsgebühren zurückerstatten, weil die Sache vier Wochen her ist. PayPal weiß noch nicht, ob man Verkäuferschutz gewährt.

Derzeitiger Stand: Ware weg, eBay- Gebühren bezahlt, Porto 13,90 (EU) bezahlt und keinen Cent erhalten.

DAS wäre nach deutschem Recht nicht möglich und wenn PayPal wie eine Bank behandelt werden würde, hätte da der Verbraucherschutz in Sachen "Privatperson" sicherlich auch eine andere Meinung.

Was passiert. Diese USA - Chaoten machen auf dem deutschen Markt weiterhin was sie wollen - zahlen keinen Cent Steuern in Deutschland - und machen von unseren deutschen Kröten mal richtig Umsatz. Dafür werden wir im Zweifelsfall mit der amerikanischen Wild- West- Methode behandelt.

Wir sollten unsere deutsche Bequemlichkeit aufgeben (ich auch! :-() und solche Fälle alle bei Institutionen wie der Verbraucherzentrale melden - auch wenn es ein paar Cent kostet. Immerhin war es die Verbraucherzentrale, die 2014 per Urteil PayPal ordentlich in den Wirrwarr- AGB- Topf gespukt hat.

Herr Trump erklärt Amerika first. Gut so - nur hole sie alle heim, Herr Präsident. Dann haben deutsche Unternehmen die Möglichkeit Institutionen aufzubauen, die die EU auch respektieren.

Zum Schluß: Wie ich seit gestern weiß, werden Fälle von PayPal in Deutschland aufbereitet und den amrikanischen Kollegen in die USA zur Entscheidung gegeben - wenn das mal kein Schenkelklopfer ist.

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Meine Forderung an PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A.: EU Normal- Bürger (Verbraucher) müssen stärker vor börsennotierten US Firmen geschützt werden.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


13.03.2017 | 12:58
von Gab Neu noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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