Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 313 Views | 08.03.2017 | 10:36 Uhr
geschrieben von Uschl

Stromio GmbH (Kaarst)

Sonderkündigungsrecht wird nicht akzeptiert

Bestell-/Kundennummer: 122050408

Ich habe meinen Vertrag fristgerecht zum 31.12.2016 wegen einer Preiserhöhung der hoheitlichen Gebühren (u. a. EEG-Umlage) gekündigt. Meines Erachtens und auch das des OLG Düsseldorf steht auch hier ein Sonderkündigungsrecht zu.

Leider übersendet Stromio igronaterweise eine Kündigungsbestätigung zum 31.12.2017. Dieser habe ich natürlich sofort wiedersprochen und auf meiner Kündigung zum 31.12.2016 bestanden. Hierauf hat Stromio geantwortet, dass Sie das Sonderkündigungsrecht nicht für die Erhöhung der hoheitlichen Gebühren einräumen, und das Urteil des OLG durch den BGH überprüft wird. Aber auch der BGH wird dieses Urteil bestätigen, sowie der EuGH schon lange darüber in vergleichbaren Fällen geurteilt hat.

Stromio hat noch nicht einmal versucht eine Einigung zu erzielen, sondern blockt einfach mit Textbausteinen ab.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Akzeptieren Sie endlich meine Kündigung zum 31.12.2016.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.03.2017 | 10:07
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


15.03.2017 | 10:00
von Uschl gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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