Wolf GmbH (Mainburg)
Garantie für Wolf Gas-Brennwerttherme CGB-2-24 kW
Bestell-/Kundennummer: Rechn. Nr.: 58741
Sehr geehrte Damen und Herren
zum Austausch einer Heiztherme wurde über den Internethändler Heizungsdiscount 24 eine Wolf-Gas-Brennwerttherme CGB-2-24 kW erworben. Leider konnte die Anlage zunächst nicht in Betrieb genommen werden. Bei einem zweiten Einsatz des Werkskundendienstes wurde ein fehlerhafter Drucksensor Art. Nr. 274483 gewechselt. Die Materialkosten für den Sensor in Höhe von 31,99 € wurden als Garantieleistung anerkannt, aber für beide Einsätze wurden dem Kunden 349,86 € für Arbeitsleistung und Fahrkosten in Rechnung gestellt. Begründet wurden diese Kosten, dass die Anlage unzureichend entlüftet wäre und nur mit dem Einbau einer zusätzlichen Heizungspumpe und hydraulischer Weiche funktionieren kann.
Diese Behauptungen sind haltlos und auch die Maßnahmen überflüssig. Das Gerät arbeitet nach der letzten Reparatur und Inbetriebnahme völlig fehlerfrei.
Zwar ist für Garantieansprüche der Händler zuständig, aber leider reagiert Heizungsdiscount24 nicht auf Anfragen und Aufforderung zur Kostenübernahme.
Daher wende ich mich Sie, da ja der Hersteller auch eine Mitverantwortung bei der Erfüllung seiner Werksgarantie der beauftragten Händler trägt.
10.03.2017 | 07:38
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Hr. Fuchs,
gerne sind wir bereit die Rechnungsstellung sowie den technischen Sachverhalt nochmals zu überprüfen.
Bitte senden Sie uns ein Email mit folgenden Daten an wolf.servicewolf.eu:
Anlagenstandort und Rechnungsnummer Wolf GmbH
Bitte senden Sie diesen Emailverlauf mit.
Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Vielen Dank
Wolf GmbH
Teamleitung Service
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Sehr geehrter Hr. Fuchs,
leider haben wir kein Email von Ihnen erhalten. Würden Sie uns bitte den Anlagenstandort sowie die unsere Rechnungsnummer mitteilen?
Email: wolf.servicewolf.eu
Vielen Dank. Wir werden uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolf GmbH
Teamleitung Service
Die Fa. Wolf geht davon aus, dass beim auswechseln des Sensors ein Strömungsfehler in der Therme vorlag und deshalb die Arbeitskosten vom Nutzer zu tragen sind. In der Folge werde ich nur aufgefordert Kosten intensive unnötige Umbaumaßnahmen an der Anlage zu veranlassen, obwohl diese Anlage nach dem Teilewechsel ordnungsgemäß funktioniert und sich auch mit einer Therme der Fa. Vaillant über 25 Jahre bewährt hat.
Erschreckend dabei ist auch, dass bei eventuellen späteren Garantiereparaturen vor der Beauftragung des Werkskundendienstes der Einsatz von Handwerksfirmen gefordert wird, aber die Kosten dafür ausschließlich vom Nutzer zu tragen sind.
Sehr geehrter Hr. Fuchs,
der Durchflusssensor wurde von unserem Servicetechniker vorsorglich getauscht.
Deshalb haben wir diesen im Rahmen der Gewährleistung nicht in Rechnung gestellt.
Die Fehlerursache ist auf die bauseitige Hydraulik zurückzuführen. Den Sachverhalt haben wir Ihnen per Email mitgeteilt.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem zuständigen Heizungsfachbetrieb welcher die Anlage eingebaut hat, und/oder dem zuständigen Planer in Verbindung zu setzen um die Problematik der bauseitigen Hydraulik zu besprechen.
Gerne können wir Ihren Heizungsfachbetrieb oder Planer dabei unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolf GmbH
Teamleitung Service
Gegenwärtig geht es darum, dass in den AGB der Fa. Wolf kostenlose Garantieleistungen angeboten werden, aber in der Praxis
1. die Teilekosten zwar übernommen werden, aber die Anfahrts- und Lohnkosten der
Betreiber zu tragen hat
2. beim Einsatz eines Handwerkbetriebes mit Wolf Vertretung die Kosten vollständig
vom Bertreiber zu tragen sind.
Es geht daher nur um den Standpunkt der Fa. Wolf zu diesen 2 Kernfragen und nicht um unnötige Änderungen an der Anlage bzw. Therme. In dem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal auf den rechnerischen Nachweis der funktionsgerechten Hydraulik in meiner E-Mail vom 20.03.2017 verweisen.
Sehr geehrter Hr. Fuchs,
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Wolf GmbH beinhalten keine generell kostenlosen Garantieleistungen.
Ein Werkskundendiensteinsatz ist innerhalb der Gewährleistungsfrist für den Auftraggeber kostenfrei, wenn die erbrachten Leistungen von unserer Gewährleistungspflicht umfasst sind.
Ist die Störung auf bauseitig zu vertretende Ursachen zurückzuführen ist der Werkskundendiensteinsatz kostenpflichtig.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kundendienst der Fa. Wolf GmbH finden Sie unter folgendem Link:
https://www.wolf.eu/fileadmin/Wolf_Profi/Downloads/AGBs/AGB_Service.pdf
Wir hoffen hiermit die Angelegenheit ausreichend aufgeklärt zu haben und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Wolf GmbH
Teamleitung Service
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst