Durch primastrom gelöste Beschwerde. | 192 Views | 09.03.2017 | 22:12 Uhr
geschrieben von Karin Kutas

primastrom GmbH (Berlin)

Zu hohe Abschlagszahlungen

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 7890081230

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

als Vertreter von Herrn W. W. aus Bad Segeberg hat sich der Kunde geweigt, die viel zu hohen Abschlagszahlungen zu entrichten. Er hat dafür angemessene Abschlagszahlungen regelmäßig überwiesen. Zwischenzeitlich ist Herr W. schwer an Krebs erkrankt und kämpt um sein Leben. Trotz mehrfacher Anrufe und Schreiben unsererseits wird der Kunde weiterhin bedroht mit Abzockesanzeige und Sperrung und Schufaeintragung, obwohl uns ein Mitarbeiter von primastrom telefonisch bestätigt hat, dass man Herrn W. nun telefonisch und schriftlilch in Ruhe lassen würde. Dem ist leider ganz und gar nicht so.

Ich möchte darauf hinweisen, dass Herr W. seine Abschläge pünklich zahlt und am Ende des Jahres auch durch die Abschlagshöhe der gesamte Verbrauch abgerechnet ist. Fakt ist, dass primastrom von dem Kunden grundsätzlich 30 % höhere Abschläge verlangt, was nach dem Gesetz nicht erlaubt ist. Es ist nach dem Gesetz angemessene Abschläge zu fordern.

Leider haben wir dieses vorgehen bereits bei jedem zweiten Kunden beobachtet, der Gas bezieht.

Wir erwarten von primastrom nun, dass er W. nicht mehr kontaktiert wird. Jeglicher Schriftverkehr ist mit uns zu fühen. Die entsprechenden Daten und auch die Vollmacht liegen primastrom vor.

Sollte wir keine positive Entscheidung bekommen, wird der Vorgang unserer Anwältin übergeben, wie bereits andere Vorfälle nur über einen Rechsanwalt geklärt werden konnten.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Kontaktverbot mit dem Kunden direkt.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.03.2017 | 09:15
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Kutas,

wir haben Ihren Beitrag zur Kenntnis genommen und möchten uns bei Ihnen und unserem Kunden für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen. Wir werden Ihren Vollmachtgeber in der Zukunft weder schriftlich noch telefonisch direkt kontaktieren.

Des Weiteren teilen wir Ihnen mit, dass die Höhe des ursprünglichen Abschlags bereits geprüft und anschließend reduziert wurde. Den aktuellen Abschlag haben wir unserem Kunden mit Schreiben vom 07.12.2016 mitgeteilt.

Die Höhe des monatlichen Abschlags wird grundsätzlich anhand des bisherigen Verbrauchs berechnet. Dabei sollen unsere Kunden möglichst wenige Nachzahlungen am Ende der Abrechnungsperiode leisten müssen. Wenn wir den monatlichen Abschlag des Kunden kulanterweise verringert, können wir nicht mehr versichern, dass der Kunde nach der erfolgten Abrechnung keine Beträge mehr nachzahlen muss.

Wir hoffen, dass unsere Stellungnahme für mehr Klarheit gesorgt hat und wünschen unserem Kunden alles Gute für die weitere Genesung. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


16.03.2017 | 10:17
von Karin Kutas gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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