Durch E WIE EINFACH Strom & Gas gelöste Beschwerde. | 472 Views | 10.03.2017 | 00:06 Uhr
geschrieben von Lars Kroszewski

E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Köln)

CASHBACK (27,- Euro) wird verweigert

Bestell-/Kundennummer: 220200467050 (Kd.-Nr. 1101679134)

Stromvertrag über den Cashback Anbieter SHOOP abgeschlossen, Cashback in Höhe von 27,- Euro wird verweigert.

Am 02.03.2016 wurde über den Cashback Anbieter SHOOP ein Stromvertrag abgeschlossen (Vertragskontonummer 220200467050).

Die Belieferung mit Strom wurde auch ordnungsgemäß zum 01.05.2016 aufgenommen, leider jedoch das Cashback in Höhe von 27,- Euro verweigert.

Auf Nachfrage bei SHOOP teilte man mir mit, dass nicht SHOOP als Vermittler hinterlegt sei und daher E WIE EINFACH das Cashback nicht ausgezahlt hat.

Es gab aber nie einen anderen Vermittler als SHOOP. Somit ist die Ablehnung des Cashbacks nicht berechtigt.

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Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH: Auszahlung des Cashback in Höhe von 27,- Euro an SHOOP bzw. mich.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.03.2017 | 13:43
Firmen-Antwort von: E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Abteilung: Presse/PR

Sehr geehrter Herr Kroszewski,

wir haben uns Ihr Anliegen angeschaut. Bei uns ist alles reibungslos durchgelaufen, so dass Sie Ihr Geld schnellstmöglich bekommen sollten. Wir klären dies mit SHOOP.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr E WIE EINFACH-Team

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Kommentare und Trackbacks (6)


15.03.2017 | 18:41
von Lars Kroszewski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keine Reaktion von SHOOP.

Wurde die Angelegenheit Ihrerseits mit SHOOP schon geklärt?


19.03.2017 | 00:15
von Lars Kroszewski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.03.2017 | 19:19
von Lars Kroszewski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Man wollte sich zwar kümmern, nur passiert ist nichts. Immer noch kein Cashback von SHOOP!


28.03.2017 | 22:22
von Lars Kroszewski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Außer der Versprechung aus der Firmenantwort, ist bisher nicht passiert!


12.04.2017 | 00:13
von Lars Kroszewski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keine Reaktion seitens SHOOP!


29.04.2017 | 10:46
von Lars Kroszewski gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Cashback wurde über den Cashback Anbieter SHOOP nachgezahlt!


27.10.2017 | 12:12
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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