Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 520 Views | 10.03.2017 | 22:42 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7733268

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Versteckte Preisanpassung um mehr als 23%

Bestell-/Kundennummer: 02379429

Seit dem 01.01.2016 bin ich Kunde bei ExtraEnergie. Mit der Jahresrechnung vom 02.02.2017 wurde mir eine Erhöhung des Arbeitspreises von 0,2674 Euro/kWh auf 0,3297 Euro/kWh mitgeteilt. Das entspricht einer Preiserhöhung von über 23%!

SCHLAGWORTE

Bei einem Jahresverbrauch von 3500 kw entpricht das einer Mehrbelastung von 218,00 Euro.

Ich rief daraufhin ExtraEnergie an und machte darauf aufmerksam, dass es sich hierbei nur um ein Missverständnis handeln kann, da mir der neue erhöhte Arbeitspreis nicht mitgeteilt wurde. Ich bekam die Auskunft, dass mir die Preiserhöhung fristgerecht per E-Mail am 27.10.2016 zugestellt wurde. Auf der Suche in meinen gelöschten E-Mails fand ich mit diesem Datum tatsächlich ein Schreiben der Firma ExtraEnergie mit dem Betreff "Energiemarktentwicklungen und Preisanpassungen". Diese E-Mail beinhaltet eine Vielzahl externer Links, die Preiserhöhung wird versteckt erwähnt und als Werbung gatarnt und landete wohl auch deshalb ungelesen in meinem Papierkorb. Und genau diesen Zweck soll das Schreiben wahrscheinlich auch erreichen, dass der Kunde nicht liest und damit sein Sonderkündigungsrecht sicht wahrnehmen kann. Es gibt bereits Urteile zu ähnlichen Fällen gegen ExtraEnergie zu diesem Thema. So hat z. B. das OLG Düsseldorf mit Urteil gegen ExtraEnergie vom 20.10.2016 Az L-20 U37/16 entschieden, dass Preiserhöhungen in dieser Form unwirksam sind.

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In einem Schreiben vom 14.02.2016 an ExtraEnergie führte ich genau diese Gründe auf und bat um eine Rücknahme der Preiserhöhung. Leider ohne Erfolg. Ich erhielt lediglich eine Standardmail, dass die Preiserhöhung fristgerecht per E-Mail mitgeteilt wurde und dies rechtens wäre.

Ich schaltete daraufhin die Schlichtungsstelle Energie e. V. ein (AZ1643/17), mit dem Ergebnis, dass mir ExtraEnergie anbot den Arbeitspreis auf 0,2930 Euro/kWh (monatl. Grundpreis gleichbleibend 12,87 Euro) zu senken. Das entspricht bei einem jährlichen Verbrauch von 3500 kw einer Jahresrechnung von 1179,94 Euro!

Zum Vergleich führe ich hier ein aktuelles Angebot meines örtlichen Grundversorgers für Bestandskunden auf: Arbeitspreis 0,2758/kWh und ein monatlicher Grundpreis von 7,88 Euro, das entpricht bei einem Verbrauch von 3500 kw einer Jahresrechnung von 1059,86 Euro!

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Rücknahme der Tariferhöhung oder andernfalls die Gewährung des Sonderkündigungsrechts.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.03.2017 | 15:26
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Fall wurde zur weiteren Bearbeitung abgegeben und wird derzeit geprüft.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (3)


11.03.2017 | 10:48
von Carsten Wieneke | Regelverstoß melden
Guten Tag, leider sind Sie eine Opfer der gängigen Geschäftspraktiken von Extraenergie geworden. Solche, nur per E-Mail versendeten und offensichtlich intransparenten Preiserhöhungen, die nur dem Zweck dienen das Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhungen zu unterlaufen, sind unwirksam wie Sie bereits deutlich gemacht haben. Um sich weiteren Ärger zu ersparen sollten Sie Extraenergie die Einzugsermächtigung entziehen, von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen (was Extraenergie zunächst nicht akzeptieren wird) und, bis Extraenergie die Kündigung akzeptiert, nur den ursprünglich vertraglich ausgemachten Preis zahlen. Die Einschaltung der Schlichtungsstelle war sicherlich richtig, aber Sie sollten die Vorschläge von Extraenergie zur Schlichtung sehr kritisch prüfen, da hier durch die Hintertür eine (unberechtigte) Preiserhöhung umgesetzt werden soll. Sie brauchen nun ein wenig Gelassenheit und Geduld. Sie werden in diesem Forum viele änhliche Fälle finden.

15.03.2017 | 20:20
von Luie Bitterich | Regelverstoß melden
Gleicher Fall bei mir, einzugsermöchtigung entziehen, den Preis aus dem ersten Jahr zahlen, Jeder Mahnung sofort widersprechen. mich hat extraEnergie zum 02.03. dann rausgeworfen und ich musste dann in den teuren Grundversorgungstarif, der jedoch einiges billiger war wie der Preis der extraEnergie. Ich habe dann eine Schlussrechnung für die extraEnergie erstellt, auch mit den gesetzlich erhöhten Kosten und den Betrag für meinen verbrauchten Strom auf Preisbasis des ersten Vertragsjahrs überwiesen. Ich bin gespannt wie es weiter geht.

16.03.2017 | 18:45
von ReclaBoxler-7733268 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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