Durch klarmobil gelöste Beschwerde. | 592 Views | 11.03.2017 | 10:19 Uhr
geschrieben von Roland Van der Rünstrat

klarmobil GmbH (Büdelsdorf)

Rufnummernmitnahme wird durch klarmobil rechtswidrig verweigert

Bestell-/Kundennummer: 1050395056

Ich habe meinen Vertrag mit klarmobil gekündigt und gleichzeitig die sofortige Rufnummermitnahme gem. § 46 TKG beantragt.

SCHLAGWORTE

Kündigungsbestätigung durch klarmobil erfolgte erst nach Anmahnung.

Nach Eingang der Kündigungsbestätigung durch klarmobil habe ich den neuen Vertrag mit congstar unter sofortiger Rufnummermitmahme abgeschlossen und erhielt darauf von congstar die Mitteilung, dass klarmobil die Rufnummer zur Portierung nicht freigegeben habe.

In einem Telefonat mit der Hotline von klarmobil heute teilt man mir mit, dass klarmobil die sofortige Mitnahme meiner Rufnummer verweigert und die Portierung erst zum 31.03.2017 vornehmen wird (Vertragsende).
Ferner teilte man mir in diesem Gespräch mit, dass ich keinen Rechtsanspruch auf die sofortige Portierung habe.

Dies sehe ich als eindeutigen Rechtsbruch an und werde mich zusätzlich zu dieser Beschwerde, noch heute Aben mit einer Beschwerde an die Bundesnetzagentur wenden, damit solche Geschäftsgebahren hoffentlich entsprechend geahndet werden.

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Meine Forderung an klarmobil GmbH: SOFORTIGE Freigabe der Rufnummer an congstar und Sicherstellung meiner Erreichbarkeit bis zum Vertragsende.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


18.03.2017 | 10:49
von Roland Van der Rünstrat noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mittlerweile hat Klarmobil nach einigen teilweise unverschämten Telefonaten die Portierung freigegeben. Eine Erreichbarkeit bis Vertragsende ist bisher weder sichergestellt noch habe ich eine Information erhalten.


25.03.2017 | 22:35
von Roland Van der Rünstrat gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Klarmobil hat endlich die Erreichbarkeit bis Vertragsende sichergestellt.




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