Durch CHECK24 Vergleichsportal endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 600 Views | 12.03.2017 | 13:16 Uhr
geschrieben von Tatjana Gums

CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Garantiefall abgelehnt

Ich habe bei Check 24 eine Jawbone Up3 gekauft. Beim ersten Gerät ist der Fehler bereits nach einem Monat aufgetreten, daraufhin wurde das Gerät problemlos von Jawbone ausgetauscht. Beim neuen Gerät haben die Störungen erneut nach 3 Monaten begonnen. Daraufhinhabe ich mehrmals vergeblich den Support kontaktiert. Im Dezember 2017 habe ich mich dann an Check´24 gewendet. Das Gerät wurde im Februar eingeschickt. Mein Garantiefall wurde mit folgende begründung abgelehnt:

SCHLAGWORTE

1.Band mechanisch beschädigt - es ist mehrfach belegt dass das Band bei der Jawbone zu rissen neigt.

2. Ladekontakte verrostet - was daran ist bitte KEIN Garantiefall? Wie sollte ich das verursacht haben? Die Jawbone ist laut Produktbeschreibung spritzwassergeschützt. Das ist eindeutig ein Materialfehler.

Ausserdem kann ich nicht nachvollziehen warum das Gerät trotz verrosteten Ladekontakten auf 100 Prozent laden kann. Es funktioniert keine Synchronisierung mit der App. Das deutet für mich auf einen technischen Fehler hin.

Als Antwort habe ich von Check 24 folgende Nachricht bekommen:

Auf den bei uns gekauften Artikel haben Sie die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten. Tritt dabei ein Mangel innerhalb der 6 Monate ein, sind wir als Händler verpflichtet die Reparatur für Sie abzuwickeln und Sie können den Artikel gerne an unsere Zentrale in Grafenau senden. Ab dem 7. Monat besagt das Gewährleistungsrecht, dass der Kunde nachweisen muss, dass der Fehler innerhalb der ersten 6 Monate bereits aufgetreten ist (Umkehr der Beweislast).

Ich kann schriftlich Nachweisen, dass ich bereits nach 3 Monaten mehrfach versucht haben das Gerät zu Reklamieren.

Als Antwort bekomme ich nun:

Ja, der reklamierte Schaden fällt nicht unter die Gewährleistung des Herstellers, daher wurde dieser abgelehnt.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Austausch des Gerätes bzw. Reparatur


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.03.2017 | 17:11
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrte Frau Gums,

wir bedauern sehr, dass Ihr Artikel einen Defekt hat.

Sicherlich können wir verstehen, dass Sie verärgert sind. Auf die Ablehnung des Herstellers haben wir jedoch keinen Einfluss. Es wurde ein Schaden festgestellt, den der Hersteller unter Beschädigungen durch Eigenverschulden gestuft hat.

Ein Materialfehler wurde ausgeschossen, daher wurde die Garantieabwicklung abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CHECK24 Team

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Kommentare und Trackbacks (11)


18.03.2017 | 08:42
von Tatjana Gums | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich bereits oben geschrieben habe ist die Garantieablehnung aufgrund aufgrund von Selbstverschulden Blödsinn. Wie soll ich ein Gerät welches laut Hersteller spritzwassergeschützt sein soll an den Ladekontakten zum rösten bringen? Diese Frage konnte mir bisher keiner beantworten. Ich habe um die Kontaktdaten des Herstellers gebeten damit ich das Problem mit den Zuständigen klären kann, daraufhin hat mir Check 24 geantwortet: eine direkte Telefonnummer oder E-Mail Adresse liegt uns leider nicht vor! Das kann doch nicht sein? Die Produktherstellung wurde bei Jawbone eingestellt, scheinbar will sich keiner mehr um die defekten Geräte kümmern und lehnt pauschal aufgrund von Selbstverschulden ab.

Das ist in meinen Augen eine Unverschämtheit und betrug an den Kunden.

MfG

20.03.2017 | 19:16
von Tatjana Gums noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.03.2017 | 17:16
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrte Frau Gums,

es stimmt, dass der Hersteller Jawbone die Produktion der Fitnesstracker eingestellt hat. Dennoch ist es möglich, den Hersteller unter folgendem Link zu kontaktieren:

https://jawbone.com/contact

Unter den häufigsten Reklamationsgründen finden sich keine Hinweise auf verrostete Ladekontakte. Spritzwassergeschützt seien die Geräte von Jawbone nur in Verbindung mit Schweiß, Wassertropfen oder Regen. Das Gerät selber ist nicht wasserfest. Durch Eintauchen in Wasser zum Beispiel, können sich eben diese Roststellen an den Ladekontakten gebildet haben.

Jedoch möchten wir gern noch einmal mit unserem Partnershop Kontakt aufnehmen und eine akzeptable Lösung herbeiführen. Sie werden durch unseren Support nach Klärung nochmals kontaktiert.

Liebe Grüße

Ihr CHECK24 Team



28.03.2017 | 07:24
von Tatjana Gums noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.03.2017 | 08:03
von Tatjana Gums | Regelverstoß melden
Sehr geehrtes CHECK24 Team,

der von Ihnen gezeigte Link ist mir bekannt. Ich habe bereits mehrmals, von Beginn an der Störungen am Armband, versucht den Support darüber zu kontaktieren. Nachdem ich darauf keinerlei Reaktion erhalten habe, habe ich mich an CHECK24 gewendet und um Hilfe gebeten. Daraus wurde mir dann ein Strick gedreht und mit wurde mitgeteilt, dass die Reklamation abgelehnt wird aufgrund der verstrichenen 6 Monate.

Wortlaut:
"Hier war die Frist der 6 Monate bereits überschritten. Die Garantieablehnung wurde hier bestätigt. Ich bitte um Ihr Verständnis. Hier sind uns die Hände gebunden".
Ich habe die unbeantworteten Supportanfragen schriftlich bei CHECK24 eingereicht, das hat aber niemanden interessiert.

Um auf Ihre 2. Anmerkung einzugehen möchte ich auf das gerissene Band hinweisen, das habe ich als eines der beiden Reklamationsgründe beanstandet - das ist sehr wohl ein häufiger Reklamationsgrund bei den Geräten. Das die Ladekontakte verrostet sind habe ich auch zum ersten Mal gehört.

Mir ist sehr genau bekannt, dass das Gerät nur spritzwassergeschütz und nicht wasserfest ist. Ich habe mein erstes Armband nach 1 Monat bereits defekt an Jawbone einschicken müssen aufgrund dessen Begegnung mit dem Freibad. Wie Sie der beigefügten Anlage entnehmen können ist die Produktbeschreibung falsch. Sehr schade, denn ich hatte das Gerät ursprünglich aufgrund diese Eigenschaft ausgewählt. Wie dem auch sei, ich wurde daraufhin sehr freundlich vom Jawbone Support aufgeklärt, dass das Gerät eben nicht wasserfest ist, es war geplant die Geräte wasserfest herzustellen, bei der Massenproduktion hat das aber nicht funktioniert. Der freundliche und ehrliche Jawbone Mitarbeiter hat mir dann erklärt, dass ich das Gerät besser nicht im Wasser tragen sollte, auch nicht beim Duschen. Was ich bei diesem nun verrosteten Gerät zum 100% befolgt habe!

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung!

MfG
T. Gums

31.03.2017 | 11:14
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrte Frau Gums,

vielen Dank für Ihre erneute Nachricht, zu der wir auch gerne erneut Stellung nehmen wollen.

Wir würden Sie bitten, uns für zukünftige Nachfragen direkt zu kontaktieren und auch gerne unserer Hotline anzurufen. Unsere Berater helfen Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen.

Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass die von Ihnen erwähnte Frist von 6 Monaten, die Frist zur Beweislastumkehr beschreibt. Ohne einen Nachweis Ihrerseits, dass der nun vorliegende Schaden von Beginn an vorlag, wird keine Nachbesserung im Rahmen einer Gewährleistung erfolgen können.

Eine Abwicklung im Rahmen der Garantie wurde wie gewünscht geprüft, jedoch durch den Hersteller abgelehnt. Die Begründung finden Sie in dem Servicebericht, der Ihnen mit der Ware zugeschickt wurde.

Eine Garantie stellt immer eine Leistung des Herstellers dar. Sollte ein Hersteller die Garantieleistung wie in Ihrem Fall ablehnen, bedeutet das nicht gleichzeitig, dass der Händler dafür einstehen muss.

Liebe Grüße

Ihr CHECK24 Team



04.04.2017 | 07:30
von Tatjana Gums noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.04.2017 | 07:42
von Tatjana Gums | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Check24 bereits direkt kontaktiert, den entsprechenden Schriftverkehr habe ich hier teilweise weitergegeben. Die Beweislastumkehr wurde mich auch erklärt etc. (wie bereits beschrieben, haben ich innerhalb der 6 Monate bereits versucht Kontakt aufzunehmen - jedoch keinerlei Antwort erhalten). Nun ist die Frist verstrichen und ich muss mich damit herumärgern. Wie soll ich bitte nachweisen, dass Materialfehler vorliegen? Ich kann es nicht! Der Servicebericht des Raklamationspartners liegt mir vor ja, aber wie bereits mehrfach erwähnt, ein eingerissenes Band und die verrosteten Ladekontakte habe nicht ich verschuldet, das Material ist einfach schlecht und führt dazu.

Sie haben geschrieben: "Jedoch möchten wir gern noch einmal mit unserem Partnershop Kontakt aufnehmen und eine akzeptable Lösung herbeiführen. Sie werden durch unseren Support nach Klärung nochmals kontaktiert. "

Über eine akzeptable Lösung würde ich mich sehr freuen und warte gerne auf die Kontaktaufnahme des Supports.

Bis dahin ist die Reklamation für mich leider nicht abgeschlossen.

Vielen Dank vorab.

MfG

T. Gums

06.04.2017 | 11:56
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrte Frau Gums,

unsere Kollegen aus der entsprechenden Abteilung werden nochmals per E-Mail auf Sie zukommen.

Liebe Grüße

Ihr CHECK24 Team



10.04.2017 | 05:04
von Tatjana Gums noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.04.2017 | 07:11
von Tatjana Gums endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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