Durch CHECK24 Vergleichsportal endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 280 Views | 14.03.2017 | 09:12 Uhr
geschrieben von Axel Jung

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Mietwagen nicht erhalten

Bestell-/Kundennummer: 12076739

Der Mietwagen wurde bezahlt, aber nicht ausgehändigt. Da die Kreditkarte nicht mit der Kaution belastet werden konnte.

Die Übergabe des Mietwagens hat trotz Check24 Voucher nicht stattgefunden.

Die Begründung: Die Selbbeteiligung muss vom Hauptfahrer per Kreditkarte hinterlegt werden. Die betroffene Kreditkarte hatte keinen Verfügungrahmen von 800 Euro. Check24 war nicht bereit die Buchung auf eine angere Person zu übertragen und die Mietwagenfirma war nicht bereit die Kaution in Bar oder von einer anderen Kreditkarte entgegenzunehmen.

Der Mietbetrag wurde trotzdem einbehalten.

Die Buchung erfolgte ohne Selbstbeteiligung. In den Kleingedruckten steht, dass das nür über den Umweg einer Versicherung läuft und man dann erstmal ein Auto mit Selbstbeteiligung bucht. Hier wird der Verbraucher getäuscht und nicht klar über Konsequenzen informiert.

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Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.03.2017 | 09:12
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Herr Jung,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir möchten die Situation schnellstmöglich aufklären. Unsere Kundenberater werden sich in Kürze bei Ihnen melden.

Viele Grüße

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


17.03.2017 | 20:30
von Axel Jung noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Check24 hat das Problem leider nicht gelöst und verweist auf das Kleingedruckte. Sie geben aber keine Auskunft darüber warum Sie keine Hilfestellung gegeben haben und warum der Voucher nicht auf einen anderen Namen umgestellt werden konnte. Dieses hätte das Problem gelöst.


24.03.2017 | 22:18
von Axel Jung noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.04.2017 | 22:45
von Axel Jung noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


10.04.2017 | 18:14
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Herr Jung,

wir haben Ihnen hierzu noch eine ausführliche E-Mail geschrieben.

Viele Grüße

Ihr CHECK24-Team



15.04.2017 | 17:43
von Axel Jung endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Check24 hat sich gemeldet, aber das Problem wurde nicht gelöst. Es wurde ein 20 Euro Rabatt bei der nächsten Bestellung in Ausssicht gestellt. Was bei einen Verlust von 200 Euro ohne Gegenleistung keiner Erstattung entspricht. Auch wurde der Rabatt nur in Aussicht gestellt und nicht sicher zugestellt in Form eines Gutscheines.




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