Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 363 Views | 12.03.2017 | 22:30 Uhr
geschrieben von Steffen König

Stromio GmbH (Kaarst)

Grünwelt - Rückforderung wegen undurchsichtige Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 122036723

Keine Reaktion vom Anbieter nach Aufforderung den zuviel gezahlten Betrag zurückzuzahlen.

Am 17.02.2017 habe ich folgendes Fax geschickt, und das ganze Schreiben auch nochmal am 22.02.2017 per Einwurfeinschreiben an Grünwelt bzw. Stromio geschickt und bis heute keine Reaktion bekommen.

SCHLAGWORTE

"Wie vom Oberlandesgericht Düsseldorf (u. a. mit Urteil vom 20.10.2016, Az. I-20 U 37/16 im Fall von ExtraEnergie) entschieden, sind nicht transparent mitgeteilte Preiserhöhung als unwirksam einzustufen.

Ihr Preiserhöhungsschreiben mit dem Titel "Strom Aktuell" lässt einen Newsletter, nicht jedoch eine Preiserhöhung darin vermuten.

Aufgrund des genannten Urteils sind diese Preiserhöhungen unwirksam.

Hiermit fordere ich die mir dadurch entstandenen Mehrkosten in 2014 in Höhe von 244 Euro (aufgrund der Erhöhung des Arbeitspreises von 23,86 Cent auf 30,70 Cent und des Grundpreises von 106,03 auf 128,30 Euro bei einem Verbrauch von 3248 kWh) in vollständiger Höhe und ohne Abzüge zurück. Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum 06.03.2017, mir diese Mehrkosten zu erstatten, andernfalls werde ich die Schlichtungsstelle Energie um Beistand bitten."

Eventuell hilft es ja, dass ich hier das ganze noch einmal Publik mache.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Rückerstattundg des zuviel gezahlten Betrages.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.03.2017 | 10:08
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


20.03.2017 | 12:57
von Steffen König noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde wurde abgelehnt, mit der Begründung das ich ja im nächsten Abrechnungszeitraum einen Tarifwechsel durchgeführt hätte.

Was hat ein Tarifwechsel im Jahr 2015 mit einer Forderung aus dem Jahr 2014 zu tun.




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