Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 334 Views | 13.03.2017 | 21:01 Uhr
geschrieben von Volker Kammann

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Falsche Jahresabrechnung - keine Auszahlung Gutschriftsbetrag

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 59957 - Kundennummer: 88019: Volker Kammann Haus N

Zum laufenden Vertrag wurde eine Jahresabrechnung auf den 31.01.2017 mit Datum 15.02.2017 erstellt.

SCHLAGWORTE

Die Jahresrechnung weist ein Guthaben bzw. eine Überzahlung von 185,08 Euro aus.

Die Verbrauchsabrechnung ist für mich hinsichtlich der abgerechneten Arbeitspreise nicht nachvollziehbar.

Nach den mir bekanntgebenen (sh. Abrechnung vom 12.02.2016) Preisen sind vertraglich eine Grundgebühr von 73,21 Euro jährlich sowie ein Arbeitspreis von 20,34 ct / Kwh, jeweils zuzüglich MwSt vereinbart. Da Tarifinformationen weder der Internetseite verfügbar sonst anderweitig nachvollziehbar waren oder sind, hatte ich den Kundenservice im März 2016 nach Preisänderungen explizit angefragt. Hier wurde eine Fortdauer der Preise bestätigt (Antwortmail von BEV vom 02.03.2016).

Die vorliegenden Abrechnung war dabei um 101,62 Euro zu hoch ausgestellt.

Weiterhin wurde zur ausgewiesenen Überzahlung erklärt, diese mit der kommenden Monatslastschrift verrechnen zu wollen.

Auch dies ist nicht geschehen. Es sind weiterhin die üblichen festgelegten und im übrigen unveränderten Abschläge abgebucht worden.

Auf meine zweimalige Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice am 20.02.2017 sowie 03.03.2017 ist keinerlei Reaktion erfolgt.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Neuberechnung Jahresabrechnung und Auszahlung Überzahlung.


Firma hat geantwortet nach 21 Tage nach 21 Tage
03.04.2017 | 16:59
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Kammann,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wie von Ihnen bereits bestätigt, ist die korrigierte Abrechnung zwischenzeitlich zugegangen.

Gerne informieren wir Sie zudem, dass die Auszahlung des bestehenden Guthabens Ihres Kundenkontos selbstverständlich vorgenommen wird.

Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.

Herzliche Grüße

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft

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Kommentare und Trackbacks (3)


20.03.2017 | 22:07
von Volker Kammann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher gibt es keine Kontaktaufnahme seitens der Firma BEV


31.03.2017 | 20:52
von Volker Kammann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 31.3. erhielt ich nun ein korrigierte Verbrauchsabrechnung mit der exakt von mir berechneten verminderten Höhe. Leider wird jedoch wieder nicht auf die Auszahlung des nun in Höhe von 287,18 Euro festgestellten Guthabens eingegangen. Mit den bereits erhobenen (zu hohen) Abschlägen wurden von mir an BEV für die Monate Februar und März insgesamt 787,18 Euro gezahlt (einschließlich Guthaben). Für den gekündigten Vertrag sind bis Endablesestand März 2017 nun überhaupt nur noch Verbräuche in Höhe/Wert von 468,75 Euro angefallen. Es ist also bereis mit mehr als 300 Euro überzahlt. Eine Antwortmail der BEV oder Kontaktaufnahme hat es bis heute nicht gegeben.


06.04.2017 | 19:51
von Volker Kammann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem es auf meine Mails keine Rückmeldungen gab und auch das in der zwischenzeitlich korrigierten Verbrauchsabrechnung errechnete erhöhte Guthaben von über 287,18 Euro nicht ausgezahlt worden war ist auf die letzte Abbuchung eine Rücklastschrift erfolgt. Nun erstattet die BEV das Guthaben aus der Jahresabrechnung doch tatsächlich auf mein Konto. Die Beschwerde durch diese Situation nun übererfüllt. Bin gespannt wie die BEV auf diese Situation nun reagiert. Ich hoffe es erfolgt nun zügig eine Endabrechnung auf den 31.3.2017. Den sich dann wahrscheinlich ergebenden Nachzahlungsbetrag von geschätzt etwa 200 Euro werde ich natürlich sofort zahlen. Die Kommunikation und Handlungsgeschwindigkeit der BEV ist leider unterirdisch. Aber das Problem ist zumindest nun gelöst worden.




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