Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 393 Views | 16.03.2017 | 18:13 Uhr
geschrieben von Andrea Goesch

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

BEV: Sofortbonus nicht überwiesen und Abschlag erhöht

Bestell-/Kundennummer: 400395

Obwohl die laut AGBs vereinbarten 60 Tage längst verstrichen sind, hat die BEV nicht meinen Sofortbonus überwiesen. Stattdessen wurde der Abschlag ungerechtfertigterweise hochgesetzt. Keine Antwort auf Beschwerdeschreiben.

Seit 1.1.2017 beziehe ich meinen Strom bei der BEV. Bereits bei der ersten Abbuchung musste ich feststellen, dass der auf Basis des Verbrauchs ermittelte Abschlag ohne Absprache von100 auf 113 Euro heraufgesetzt und von meinem konto abgebucht wurde. Nach mehrmaligen Kontaktversuchen, die Hotline der BEV zu erreichen (selbst nach 20 bis 30 minuten kaum erreichbar), gelang es mir dann doch, eine Mitarbeiterin zu sprechen, die mir sagte, ich solle die Endabrechnung meines vorherigen Anbieters EON schicken und der Abschlag würde daraufhin gesnkt werden.

SCHLAGWORTE

Das habe ich umgehend getan - leider kam nie eine Antwort. Ich habe daraufhin ein Einschreiben an die BEV geschickt, dass ich dem Unternehmen aufgrund des ungerechtfertigten Abschlags die Einzugserlaubnis enziehen würde und meinerseits den (richtigen) Betrag von 100 Euro manuell überweisen würde.

Statt einer Antwort bekam ich dann am 9.3. ein Mahnschreiben (zuzüglich 10 Euro Verwaltungsgebühr), in dem mir noch immer der falsche Betrag (113 Euro) in Rechnung gestellt wurde. Das zeigt mir, dass die BEV weder fähig noch willens ist, Probleme mit dem Kunden zu klären und fair zu regeln. Die Erfahrungen anderer BEV-Kunden in diesem Forum belegen dies. Hinzu kommt, dass auch bei mir - wie scheinbar bei so viellen anderen - nach 60 Tagen der vertraglich vereinbarte Sofortbonus noch immer nicht ausgezahl wurde.

Da ich nun alle Möglichkeiten einer konstruktiven Kommunikation ausgeschöpft habe, werde ich nun zeitnah den Kontakt zur Schlichtungsstelle suchen und dort um Hilfe bitten. Ich muss ganz offen sagen: Einen so miesen Kundenservice habe ich bei einem Energieanbieter noch nie erlebt!

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Zahlung des vereinbarten Sofortbonus und Senkung des Abschlags


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.03.2017 | 18:04
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Goesch,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gerne informieren wir Sie, dass der vertraglich vereinbarte Sofortbonus an Sie überwiesen wurde. Weiterhin haben wir den Abschlag aufgrund des von Ihnen mitgeteilten Jahresverbrauchs entsprechend angepasst.

Wir möchten uns für die entstandenen Irritationen und Unannehmlichkeiten entschuldigen - freuen uns Sie mit Strom versorgen zu dürfen.

Herzliche Grüße

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft

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Kommentare und Trackbacks (2)


16.03.2017 | 21:51
von Andrea Goesch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.04.2017 | 09:00
von Andrea Goesch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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