Durch primastrom gelöste Beschwerde. | 313 Views | 14.03.2017 | 22:03 Uhr
geschrieben von Ursula Breyer-Pfaff

primastrom GmbH (Berlin)

Für Gas völlig überhöhte Abschläge, keine Rechnung

Bestell-/Kundennummer: 7890095098

Firma verstößt gegen ihre eigenen AGB und zieht überhöhte Zahlungen ein.

Nach meinem Wechsel zu primastrom als Gaslieferanten zum 01.01.2017 zog die Firma im Januar und Februar 2017 circa vierfach überhöhte Abschlagzahlungen ein, ohne mir vorher eine Rechnung geschickt zu haben, wie es ihre eigenen AGB vorschreiben. Auf mein Verlangen nach einer Rechnung erfolgte keine Reaktion, auf einen Anruf hin die Aufforderung, meinen bisherigen Verbrauch nachzuweisen. Nachdem ich dies getan hatte, wurde die Abschlagzahlung "angepasst" auf einen Betrag, der immer noch circa dreifach überhöht war. Ich reagierte mit Rückbuchung der Abschlagzahlungen für Februar und März und einem Widerruf der Einzugsermächtigung. Daraufhin kam eine Mahnung mit der Forderung, Mahngebühren und Gebühren für die Rückbuchungen zu bezahlen. Nach wie vor habe ich keine Rechnung für monatliche Abschlagzahlungen, die auf den Tarifen der Firma beruhen.

SCHLAGWORTE

Wo gibt es das, dass sich eine Firma nicht an ihre eigenen AGB hält und "abgezockte" Kunden mit Strafzahlungen bedroht?

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Sofortige Beendigung des Vertrags oder korrekte Rechnung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.03.2017 | 11:41
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Breyer-Pfaff,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben den Sachverhalt erneut geprüft und teilen Ihnen mit, dass kein Verstoß gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersichtlich ist. Sie wurden ordnungsgemäß über die Höhe Ihres Abschlags in unserer Vertragsbestätigung vom 01.12.2016 informiert.

Da uns jedoch Ihre Zufriedenheit sehr am Herzen liegt, haben wir Ihren monatlichen Abschlag neu berechnet. Dieser beträgt zukünftig 84,00 EUR. Eine entsprechende schriftliche Mitteilung wird Ihnen in den nächsten Tagen zugehen.

Bitte beachten Sie, dass eine kulanterweise vorgenommene Senkung der monatlichen Abschläge zu einer Nachzahlung am Ende der Abrechnungsperiode führen kann.

Wir hoffen, dass die getroffene Lösung Ihren Wünschen entspricht, und freuen uns weiterhin auf unsere Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


20.03.2017 | 14:11
von Ursula Breyer-Pfaff noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich warte noch auf die schriftliche Mitteilung über die angemessene monatliche Abschlagzahlung.
U. Breyer-Pfaff


27.03.2017 | 22:24
von Ursula Breyer-Pfaff gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Fall ist gelöst, wenn primagas sich an das schriftlich gegebene Versprechen hält und die monatliche Abschlagzahlung fordert, die mir zugesagt wurde.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
U. Breyer-Pfaff


31.03.2017 | 22:14
von Ursula Breyer-Pfaff | Regelverstoß melden
Meine Beschwerde wurde am 27.03. als "gelöst" eingeordnet, nachdem primastrom mit einer Anpassung meiner monatlichen Abschlagzahlungen auf akzeptable 84,00 EUR reagiert hatte. Leider erfolgte am 31.03. die nächste rechtswidrige Aktion: Obwohl ich die Einzugsermächtigung mit eingeschriebenem Brief vom 09.03. widerrufen hatte, buchte primastrom am 31.03. EUR 250,97 + EUR 193,00 per Lastschrift ab; dabei handelt es sich um die von mir zurückgebuchten überhöhten Abschläge für Februar und März 2017. Diese stehen primastrom nicht zu, weil der im Januar 2017 abgebuchte Betrag von EUR 250,97 fast genau der jetzt geforderten Abschlagzahlung für 3 Monate entspricht, also die Kosten für Januar - März 2017 deckt. Ich hatte angeboten, die weiteren monatlichen Abschlagzahlungen zu überweisen.
U. Breyer-Pfaff



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