Durch E.ON Energie Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1085 Views | 15.03.2017 | 15:52 Uhr
geschrieben von K. Martens

E.ON Energie Deutschland GmbH (Landshut)

Durch Ablesefehler Nachberechnung von Strom über 7 Jahre

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 242000849980

Durch einen Ablesefehler der von EON beauftragten Firma AVACON wurden seit 2009 falsche Rechnungen gestellt.

Nachdem auf Ablesung durch den Kunden umgestellt wurde ist dieser Fehler aufgefallen und die Rechnungen von 2009 an (7 Stück) wurden korrigiert. Es steht eine Forderung von 36.000€.

Nach §18 ABS 2 StromGVV darf eine Nachberechnung längstens über drei Jahre erfolgen.

Mehrfache Anschreiben an Eon führten zu keinem Ergebnis, nicht mal zu einer ordentlichen Stellungnahme lässt man sich herab.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Korrektur der Abschlussrechnung unter Berücksichtigung nach §18 ABS 2 StromGVV


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.03.2017 | 15:52
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

es tut uns leid, dass Sie verärgert sind. Das war nicht unsere Absicht.

Gern prüfen wir Ihre Rechnungen und melden uns in den nächsten Tagen bei Ihnen. Bis dahin bitten wir Sie um ein wenig Geduld.

Herzlichen Dank!

Freundliche Grüße

E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (27)


20.03.2017 | 08:26
von K. Martens noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis auf die erste Antwort wurde hier nicht reagiert.


21.03.2017 | 15:11
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

es tut uns leid, dass Sie noch keine weitere Nachricht von uns erhalten haben.

Gern halten wir Sie auch hier in der ReclaBox auf dem Laufenden.

Aktuell klären wir Ihr Anliegen noch mit Ihrem zuständigen Netzbetreiber. Erfahrungsgemäß kann dies ein paar Tage Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld. Vielen Dank!

Sobald uns eine Nachricht vorliegt, werden wir uns wieder unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



27.03.2017 | 08:00
von K. Martens noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


31.03.2017 | 11:42
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin,

wie versprochen, halten wir Sie gern auf dem Laufenden.

Aktuell wird Ihr Anliegen noch geprüft. Wir werden in der kommenden Woche unaufgefordert auf Sie zugehen und Sie über alles Weitere schriftlich informieren.

Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Vielen Dank!

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



03.04.2017 | 08:17
von K. Martens noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich warte auf das Schreiben, welches in dieser Woche eintreffen soll. Nur zur Vollständigkeit möchte ich nochmal betonen, dass die drei Jahre die rechtmäßig nachberechnet wurden bereits unsererseit ausgeglichen wurden.


06.04.2017 | 08:59
von K. Martens noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.04.2017 | 09:45
von K. Martens noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.04.2017 | 10:12
von K. Martens noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


12.05.2017 | 14:39
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin,

es tut uns leid, dass Ihr Anliegen aktuell noch nicht geklärt ist. Diese wird zur Zeit in unserer Fachabteilung geprüft.

Wir werden in der 21. Kalenderwoche unaufgefordert auf Sie zukommen. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Vielen Dank!

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



15.05.2017 | 15:10
von K. Martens noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mittlerweile hat EON es geschafft, die Schlussrechnung zu korrigieren, lässt aber im gleichen Zuge die Jahresrechnungen als offene Forderung stehen. Ich erwarte eine Nullrechnung für die Jahre, die außerhalb der Dreijahresfrist liegen.


22.05.2017 | 15:21
von K. Martens noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


31.05.2017 | 00:35
von Konrad Zuse | Regelverstoß melden
Wurden die Abrechnungen der vergangenen 7 Jahre in der Vergangenheit zeitnah, z. B. nach Erhalt, auf die Richtigkeit geprüft? Zum Beispiel: In Rechnung gestellter Verbrauch, Zählerstand Rechnungsanfang, ZählerstandRechnungsende usw. Bei den Rechnungsprüfungen in der Vergangenheit ist 7 Jahre lang nichts aufgefallen? Oder hat man 7 Jahre auf korrekte Rechnungslegung vertraut und ist jetzt, oh Wunder, völlig überrascht, vergisst aber nicht auf die Verjährungsfrist von 3 Jahre hinzuweisen. Zufälle gibt es :-)

20.06.2017 | 08:06
von K. Martens noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.06.2017 | 12:32
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Sehr geehrter Kunde,

Ihren Anruf haben wir erhalten. Aktuell wird Ihr Anliegen in Zusammenarbeit mit unserer Rechtsabteilung noch geprüft.

Sobald der Sachverhalt abschließend geklärt ist, werden wir uns unaufgefordert bei Ihnen zurück melden. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Vielen Dank!

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



11.07.2017 | 08:10
von K. Martens noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.07.2017 | 08:20
von K. Martens noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Mitarbeiter von E.ON,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 06.07.2017 auf meine Anfrage vom 15.03.2017.

Sie bitten in diesem Schreiben um Antwort bis zum 15.07.2017, dem kommen ich natürlich gerne nach und werde Sie dementsprechend nicht 4 Monate auf eine Reaktion warten lassen, denn das ist sehr unhöflich.

Sie müssen sich nicht ständig für meine Geduld bedanken, die gibt es nämlich nicht.
Sie müssen sich auch nicht ständig für Ihr Nicht-Antworten entschuldigen, lösen Sie doch einfach die Angelegenheit!

Nun zu Ihrem Schreiben und Ihren erneuten Korrekturen, die nach wie vor eine Forderung von 36.087,41€ für den Zeitraum 2009 - 2013 ergeben:

Sie weisen in Ihrem Schreiben selbst auf das Strom-GasGVV § 18 hin und schreiben auch, dass der Anspruch auf Nachbrechnung längstens 3 Jahre beträgt. So wie es im deutschen Gesetz steht.
Diese drei Jahre wurden an Sie nachgezahlt.

Im nächsten Absatz hebeln Sie genau dieses Gesetz wieder aus mit einer von Ihnen gestellten Annahme.
Es ist keine Gewissheit oder eine Tatsache welche Sie hier vorbringen sondern eine Vermutung. Und damit sind Sie der Meinung im Recht zu sein, ein deutsches Gesetz zu umgehen?
Wir selbst haben Sie über den korrekten Zählerstand in Kenntnis gesetzt. Eine Leistung, die die Avacon in Ablesungen seit 2009 leider nicht erbringen konnte.
Insofern ist Ihre Aussage, der Umstand des falschen Zählerstandes wurde Ihnen zu keinem Zeitpunkt von uns mitgeteilt auch noch falsch!
Wie wäre es, wenn Sie sich mit der Forderung mal an die Avacon wenden, deren Mitarbeiter es in 7 (!) Jahren nicht einmal geschafft haben den Zählerstand abzulesen?

Ich freue mich über die von Ihnen erstellte Schlussrechnung 212724824219 zum Ende des mit Ihnen geschlossenen Vertrages zum 30.11.2016.

Diese endet mit einem Guthaben von 4.635,97€ zu unseren Gunsten. Ich bitte Sie, diesen Betrag auf dem Ihnen bekannten Konto gutzuschreiben.
Hier hat einer Ihrer Mitarbeiter komplett richtig und genau gearbeitet. Es wurde der Zeitraum 15.07.2013 bis 30.06.2016 abgerechnet und mit unseren Zahlungen ausgeglichen.

Ihre Abrechnungen 2009 - 2013 werden von uns nicht ausgeglichen, denn Sie sind schlichtweg unrecht.

Vielen Dank im Voraus für eine zügige Bearbeitung.


03.08.2017 | 10:25
von K. Martens noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.08.2017 | 10:36
von K. Martens noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.08.2017 | 15:01
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Sehr geeherter Kunde,

vielen Dank für Ihre ausführlichen Schilderung.

Aktuell prüft unsere Rechtsabteilung diesen Sachverhalt, so dass wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Vielen Dank.

In den kommenden Tagen werden wir wieder unaufgefordert auf Sie zukommen.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



14.08.2017 | 10:25
von K. Martens noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.08.2017 | 13:01
von K. Martens noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.09.2017 | 08:46
von K. Martens noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


29.09.2017 | 09:38
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Hallo Frau Martens,

bitte entschuldigen Sie, dass die Prüfung Ihres Anliegens einige Zeit in Anspruch genommen hat und danken Ihnen für Ihre Geduld.

In der kommenden Woche (KW 40) werden wir noch einmal schriftlich auf Sie zukommen.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



10.10.2017 | 10:04
von K. Martens noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.11.2017 | 10:36
von K. Martens noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.12.2017 | 12:24
von K. Martens noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


05.02.2018 | 09:31
von K. Martens endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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