BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Schlussabrechnung fehlerhaft
Bestell-/Kundennummer: 176330
Nun bekam ich meine Schlussabrechnung zum 31.01.2017 und musste eine fehlerhafte Berechnung feststellen. Lt. Vertragsbedingungen beträgt der Grundpreis 120,23 Euro brutto im Jahr. In der Berechnung durch BEV wurde ein Nettopreis von 117,83 Euro eingetragen, wo noch die Umsatzsteuer in Höhe von 19% aufgeschlagen wurde. Dadurch zahle ich einen Aufschlag von 19,99 Euro (140,22 Euro brutto Schlussrechnung gegenüber den vertraglichen Bedingungen von einem Jahresbruttopreis in Höhe von 120,23 Euro).
Des Weiteren wurde der Sofortbonus in Höhe von 129,- Euro nicht zur Auszahlung gebracht.
Der Neukundenbonus kommt erst einmal nicht zur Auszahlung und wird auf dem „Kundenkonto“ eingefroren.
BEV bietet ein sog. Tablet (S10 Smartbook) in Höhe von 199,- Euro an. Sollte man dieses Angebot annehmen, geht der Anspruch auf den Bonus verloren „Die BEV ist berechtigt, dem Kunden die Abgeltung seines Anspruchs auf Gewährung eines zugesagten Bonus durch die Gewährung eines anderweitigen, wirtschaftlich mindestens gleichwertigen Vorteils anzubieten. Mit der Annahme des angebotenen anderweitigen Vorteils durch den Kunden erlischt dessen Anspruch auf Gewährung eines Bonus nach Ziffer 4.1 (Annahme nach § 364 Absatz 1 BGB).“
Da in der Schlussrechnung nun der Neukundenbonus und der Sofortrabatt nicht beinhaltet sind, wird in den nächsten Tagen von BEV noch ein Betrag von 75,-Euro von meinem Konto abgebucht.
Mir stehen noch ein Sofortbonus in Höhe von 129,-Euro, der Neukundenbonus in Höhe von circa 171,49 Euro sowie die Differenz aus dem Grundpreis von 19,99 Euro zu.
D. h. eigentlich wenn es korrekt laufen würde, wie bei den anderen Anbietern (320,48 Euro abzüglich 75,- Euro = 245,48 Euro) müssten 245,48 Euro auf meinem Konto überwiesen werden.
Ich bin am Überlegen, die Aufsichtsbehörde einzuschalten, da dieses nicht den vertraglichen Bedingungen, die 2015 abgeschlossen wurden, entspricht.
Am 27.03.17 wurde dann der "Sofortbonus" überwiesen.
Es fehlt nun noch die Differenz aus der fehlerhaften Grundpreisberechnung.
So zerstört man Kundenvertrauen und beschäftigt seine Mitarbeiter doppelt und dreifach mit unnötigen Kundenanfragen.