605 Views | 18.03.2017 | 22:27 Uhr
geschrieben von Klaus Rathmann

Höffner (Schönefeld)

Kein Gewährleistungsanspruch nach 18 Mon./Ignorierung als Kunde

Bestell-/Kundennummer: HÖ 2552434

ich habe am 20.07.2015 eine Eckcouch mit Schlafgelegenheit gekauft, diese war bereits nach kurzer Zeit duchgesessen und man spürte den Holzrahmen. Ebenso war der Stoffbezug völlig wellig. Ich habe dies telefonisch beanstandet, daraufhin kam am 14.02.2017 ein so genannter Gutachter. Dieser erklärte mir, dass man sich auf einer solchen Couch natürlich nicht überall hinsetzen darf, na ja und das mit dem schlafen sei auch nicht so gut.

Ergebnis war also, nach Aussage des Gutachters, dass Möbel Höffner nichts tut.

Auf meine Aussage, dass Höffner dann ja wissentlich minderwertige Ware verkauft, bekam ich keine Antwort mehr und der "Gutachter" ging.

Auf eine von mir formulierte Beschwerde vom 14.02.2018 habe ich bis heute keine Anwort bekommen. Was nun?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Höffner: Widerherstellung des minderwertigen Couchteils.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


23.03.2017 | 11:04
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Hallo Herr Rathmann,

vielen Dank, dass Sie uns geschrieben haben.
Ihr Feedback haben wir direkt an die zuständigen Kollegen weitergeleitet.

Liebe Grüße
Ihr Höffner Internet-Team

05.04.2017 | 13:30
von Klaus Rathmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe ein abschließendes schreiben von Höffner bekommen, worin sie mir mitteilen das sie meine Reklamation nicht anerkennen weil der Mangel Warentypisch sei.
eine entsprechende Deklaration beim kauf gab es aber nicht. letztlich kann es doch nicht mein problem wenn höffner minderwertige ware verkauft!
aber wahrscheinlich wird ein entsprechendes verfahren auch nichts bringen, oder was meint ihr?


19.04.2017 | 15:45
von Klaus Rathmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Höffner sieht die sache als erledigt an, schreibt mir dazu das die von mir beanstandeten mängel halt "warentypisch"seien!
diese argumentation ist so wie, man kauft zwei äpfel, einer ist gut, der andere faul. bezahlen muss ich aber beide.
sorry aber es ist zum kotzen, was sich marktbeherrschende unternehmen heute raus nehmen herausnehmen!


10.05.2017 | 20:11
von Klaus Rathmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die aussage von höffie ist, kein garantiefall die seien modelltypisch!




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