Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 301 Views | 21.03.2017 | 17:18 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8374786

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

SofortBonus nach 80 Tagen nicht ausgezahlt

Bei Vertragsabschluiss über check24 wurde ein Sofortbonus in Höhe von EUR 150,- vereinbart, welcher nach max. 60 Tagen ab Belieferungszeitpunkt durch BEV geleistet werden sollte. Die Belieferung läuft seit dem 01.01.2017, die Abschläge wurden sehr pünktlichst abgebucht.

SCHLAGWORTE

Hier ist BEV sehr genau! Auch im willkürlichem zu hohem festlegen der Abschlagszahlungen hat dieser Verein keine Probleme.

Nach Ablauf von 60 Tagen, am 02.03.2017 konnte ich keinen Geldeingang festellen, so wandte ich mich zunächst schriftlich per Kontaktformular an BEV mit dem Hinweis, dass ich diesen Vorgang an die Bundesnetzagentur weiterleite.

Da der offenstehende Betrag immer noch nicht ausgeglichen wurde, sehe ich mich gezwungen diesen Weg zu bescheiten.

Meine Geduld ist am Ende. Wenn ich eine Möglichkeit finde aus diesem Vertrag vorzeitig rauszukommen, werde ich diesen sofort per Anwalt bescheiten.

Für mich kommt BEV nie wieder in Frage und muß ggf. diesen Verein noch ein Jahr erdulden.

Fazit: Einmal und Nie wieder!

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Bonus unverzüglich zu überweisen!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.04.2017 | 17:30
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Königsmann,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Auszahlung des vertraglich vereinbarten Sofortbonus wurde am 20.03.2017 vorgenommen.

Wir entschuldigen uns bei Ihnen für die Verzögerung.

Herzliche Grüße

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft

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Kommentare und Trackbacks (1)


19.05.2017 | 09:02
von ReclaBoxler-8374786 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Bonuszahlung wurde nicht vertragsgemäß nach 60 Tagen ausgezahlt, sondern extrem verzögert. Nach einem Belieferungsjahr werde ich diese Firma kündigen.
Aber selbst die Kündigung ist nicht ohne Tücken, siehe 'AGB!




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