klarmobil GmbH (Büdelsdorf)
Klarmobil verweigert Widerrufsrecht
Bestell-/Kundennummer: 015156350546
Am 03.12.2016 bestellte ich im Internet über einen Vertriebspartner von klarmobil einen Handyvertrag.
Nach Erhalt der Simkarte am 06.12.2016 widerrief ich am 12.12.2016 den Vertrag mittels des von Klarmobil mit dem Versand der Simkarte erhaltenen Widerrufsformulars nebst Versandnachweis.
Kürzlich stellte ich fest, dass weiterhin die Grundgebühr für den Vertrag durch klarmobil von meinem Konto abgebucht wird.
Nach Rücksprache mit dem Kundenservice von klarmobil teilte man mir mit, ich hätte den Vertrag nicht bei klarmobil, sondern beim Vertriebspartner widerrufen müssen, man hätte mich hierüber als Reaktion auf meinen Widerruf per E-Mail informiert.
Diese E-Mail habe ich natürlich nie erhalten. Eine E-Mail ist ferner kein rechtssicheres/rechtsverbindliches Kommunikationsmedium.
Klarmobil kann hiermit das eingeräumte Widerrufsrecht, sowie die durch klarmobil mit Versand der Simkarte erhaltene Belehrung über selbiges, weder nachträglich an einen Vertriebspartner abtreten noch verweigern.
Sofern ein Vertrag nicht bei klarmobil widerrufen werden kann, darf klarmobil nicht irreführend mit Warenlieferung belehren.
Rechtsverbindlich ist die mit Warenlieferung erhaltene Widerrufsbelehrung durch klarmobil, welcher ich mittels des ebenfalls mit Warenlieferung erhaltenen Widerrufsformulars fristgerecht folge, geleistet habe.
Da ich meinen rechtlichen Pflichten zum Widerruf fristgerecht nachgekommen bin und die Simkarte/der Vertrag bis heute nicht verwendet wurde, ist der Vertrag mit sofortiger Wirkung zu stornieren.
Alle eingezogenen Gebühren sind mir umgehend zu erstatten.