Durch Dänisches Bettenlager gelöste Beschwerde. | 691 Views | 24.03.2017 | 22:16 Uhr
geschrieben von A. Z.

Dänisches Bettenlager GmbH & Co. KG (Handewitt)

Matratze hat nach kurzer Zeit eine Kuhle | Schlechter Service

Bestell-/Kundennummer: G107002067

Im Oktober 2015 wurde die Matratzen inkl. passendem Lattenrost in einer Filiale des Dänischen Bettenlagers gekauft.

SCHLAGWORTE

Anfang November wurden die Artikel geliefert. Zusätzlich hatte ich einige Tage später noch einen Matratzenschoner (zwischen Lattenrost und Matratze), sowie eine Matratzenauflage gekauft, damit die Matratze optimal geschützt wird.

Innerhalb der letzten Wochen habe ich vermehrt Rückenschmerzen nach dem Aufstehen verspürt. Die Matratze hat trotz regelmäßigem Drehen eine sichtbare Kuhle. Die sichtbare Kuhle habe ich versucht mit einer Decke o. ä. auszugleichen, leider ohne Erfolg.

Daraufhin habe ich den Fall in der Filiale persönlich vorgetragen. Der Kollege teilte mir mit, dass ich zu Hause mit einem Besenstiel und einem Metermaß die Kuhle vermessen. Alles ab 2 cm würde sofort ausgetauscht werden. Sollte ich mir unsicher sein, könnte ich auch mit der Matratze vorbeikommen.

Dieses Angebot nahm ich gerne an, da ich mir mit meinen Messungen nicht ganz sicher war. Ich brachte die Matratze mit meiner Freundin zusammen in die Filiale.

Vor Ort wurde bei der einen Seite der Matratze eine Kuhle von 1,2 cm gemessen, die andere Seite mit 0,6 cm. Der Kollege teilte mir daraufhin mit, dass der Hersteller mit hoher Wahrscheinlichkeit argumentieren würde, dass die Matratze zu wenig gewendet wurde (nur laut den Messungen). Meine Frage/Feststellung, dass es doch eigentlich nicht normal sein kann, dass nach einer so kurzen Zeit schon eine solche Kuhle entstehen kann, wurde mit „sollte nicht“ kommentiert, “außer man dreht sie nicht regelmäßig“. In meinem Fall wurden die Pflegehinweise jedoch beachtet.

Er nimmt jedoch gerne mit dem Hersteller Kontakt auf und erläutert Ihm die Sachlage. Am darauffolgenden Freitag erhielt ich einen Anruf und mir wurde mitgeteilt, dass er lediglich einen Sachbearbeiter erreicht hat und dieser die Entscheidung nicht treffen könne.

An dem darauffolgenden Montag erhielt ich nun das Feedback, dass der Hersteller sich auf die 2 cm beruft und das Dänische Bettenlager ebenfalls nichts machen könne, ab 1,7/1,8 cm hätte man aus "Kulanz" etwas machen können, so jedoch nicht. Er betonte jedoch, dass es ihm leid täte.

Die Matratze habe ich bewusst nicht im Internet gekauft, da ich die Beratung und den Kauf in einem Geschäft vor Ort vorzog.

Es kann nicht normal sein, dass eine Matratze noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist eine solche Kuhle bildet. Es sollte doch möglich sein, eine für beide Parteien zufriedenstellende Lösung zu finden.

Vorsorglich werde ich mich von der Verbraucherberatung/Verbraucherzentrale beraten lassen.

Ich bin wirklich schwer enttäuscht, so sollte man nicht mit langjährigen Kunden umgehen.

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Meine Forderung an Dänisches Bettenlager GmbH & Co. KG: Die Matratze kann so nicht mehr verwendet werden. Zufriedenstellende Lösung für beide Parteien.


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


01.04.2017 | 09:34
von A. Z. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keine Reaktion. Das Problem wurde noch nicht gelöst.


11.04.2017 | 21:54
von A. Z. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Matratze wurde ausgetauscht.


11.04.2017 | 21:54
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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