Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 662 Views | 23.03.2017 | 16:14 Uhr
geschrieben von Thomas Rupp

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Falsche Endabrechnung - Neukundenbonus unterschlagen

Bestell-/Kundennummer: 218698

Hallo,

leider, wie schon des öfteren über die BEV zu lesen, wieder einmal den Neukundenbonus von 15% auf den tatsächlichen Jahresverbrauch einfach in der Endabrechnung unterschlagen!

Bonus beläuft sich nach meinen Berechnungen auf 178,64€. Durch die Unerschlagung wollte die BEV sogar noch eine Nachzahlung von 57,64€ von mir.

Zuvor schon den Sofortbonus über 200,-€ nicht wie versprochen innerhalb von 60 Tagen (ca. Anfang April) nach Vertragsbeginn ausgezahlt, sondern erst nach Aufforderung dann im Dezember!

MfG

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Korrektur Endabrechnung, Auszahlung Neukundenbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.04.2017 | 18:11
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Rupp,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir möchten Ihnen auf diesem Wege mitteilen, dass Sie eine korrigierte Abrechnung erhalten. Die Auszahlung des vertraglich vereinbarten Bonus nehmen wir zudem wunschgemäß vor.

Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.

Herzliche Grüße

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft

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Kommentare und Trackbacks (3)


29.03.2017 | 21:51
von Thomas Rupp noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.04.2017 | 21:13
von Thomas Rupp noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Neue Endabrechnung ist erstellt. Leider beinhaltet die Endabrechnung einen Posten von -57,64€. Dieser wurde bereits von meinem Konto abgezogen. Die Rechnung lässt vermuten, dass die BEV mir nur 192,25€ gutschreiben wird und nicht die mir zustehenden 249,89€. Naja, mal schauen!


27.04.2017 | 18:43
von Thomas Rupp gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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