Durch Vodafone gelöste Beschwerde. | 316 Views | 24.03.2017 | 21:04 Uhr
geschrieben von Wilfried Kersting

Vodafone GmbH (Düsseldorf)

Umgehung des Gesetzes zur freien Endgeräteauswahl im Internet

Bestell-/Kundennummer: 931622903

Vodafone zwingt seien Kunden ein teures Endgerät zu mieten, wenn man auf gewohnte Leistungen nicht verzichten will.

Ich hab von Vodafone einen Internet und Telefonanschluss und derzeit sieben geschaltete Rufnummern bei zwei gleichzeitig verwendbaren Telefonleitungen. Um mir die Kosten von fünf Euro monatlich für das gemietete Endgerät zu sparen, hab ich das Endgerät abbestellt. Daraufhin teilt mir Vodafone mit, dass ich ab dem Änderungszeitpunkt nur noch über drei Rufnummern verfügen kann, weil die Option für zwei Telefonleitungen gleichzeitig und bis zu zehn Rufnummern nur in Kombination mit dem gemieteten Endgerät angeboten wird.

Das ist meines Erachtens nach eine Umgehung des Gesetzes zur freien Wahl von Internet Endgeräten. Denn was bringt mir diese freie Auswahl, wenn mich der Anbieter dazu zwingt ein Endgerät zu mieten, wenn ich meine Telefonleitungen behalten will. Unabhängig davon, ob ich ein privates Endgerät verwende oder nicht, muss ich die FritzBox bei Vodafone mieten.

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Meine Forderung an Vodafone GmbH: Ein Angebot zur Beibehaltung meiner sieben Rufnummern, ohne gezwungen zu sein, die FritzBox zu mieten.


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


21.04.2017 | 15:42
von Wilfried Kersting noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich erwarte keien Lösung, Da mein Ansinnen gegen dei Firmenpolitik geht


12.05.2017 | 15:56
von Wilfried Kersting gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine produktive Lösung zu erwarten.




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