Grüner Funke (Hamburg)
Form- und fristgerechte Kündigung abgelehnt, um Zeit zu schinden?
Bestell-/Kundennummer: GFGFAPR1506487
Am 17.03.2017 habe ich die Kündigung meines Stromliefervertrages zum 03.05.2017 mit vollständigen persönlichen Daten wie auch Kunden- und Stromzählernummer per Einschreiben mit Rückschein an die in der AGB angegebenen Adresse gesendet.
Diese wurde am 20.03.2017 zugestellt (siehe Rückschein, an die Post übergeben am 20.03.2017, Sendungserhalt bestätigt mittels Unterschrift von Fr. oder Hr. Bernard).
Der Vertrag läuft bis zum 03.05.2017 mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen. Damit ist die Kündigung rechtzeitig bei Grüner Funke eingegangen.
Am 24.03.2017 erhalte ich diese Email:
"Wir haben Ihre Anfrage bezüglich einer Kündigung erhalten. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass uns bis zum heutigen Datum keine form- bzw. fristgerechte Kündigung von Ihnen erreicht hat. Aus diesem Grunde hat sich der Vertrag gemäß unserer AGB um ein weiteres Jahr verlängert. Falls Sie noch Fragen haben sollten, helfen wir Ihnen gerne weiter. Das Grüner Funke Service-Team steht Ihnen von 9 - 20 Uhr unter 040 65 84 44 40 mit Rat und Tat zur Seite. "
Über die o. a. Telefonnummer kann man niemanden erreichen, nur auf Wunsch eine Nachricht hinterlassen.
Ich hoffe, es handelt sich hier um ein Missverständniss im Sinne eines "Übergabefehlers" von einem Mitarbeiter zum nächsten, und die erhaltene Email ist als Reaktion des Stromlieferanten auf eine Wechselanfrage des Netzbetreibers o. ä. zu werten.
Daher gehe ich davon aus, dass der Stromlieferant sich zeitnah mit mir in Verbindung setzt, um die form- und fristgerechte Kündigung des Vertrages zu bestätigen, und um damit auch einer weiteren Auseinandersetzung aus dem Weg gehen zu können.
30.03.2017 | 12:43
Abteilung: Leitung Kundenservice
Lieber Herr Bode,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Grüner Funke Service-Team
Nun hoffe ich auf eine korrekte und zeitnahe Abschlussrechnung MIT Verrechnung der Bonuszahlung.