Durch Deutsche Bahn endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 581 Views | 22.05.2017 | 20:55 Uhr
geschrieben von Bernd R. HOHMANN

Deutsche Bahn AG (Usti nad Labem)

Was für ein Aufwand für € 1,50!

Bestell-/Kundennummer: community.bahn.de/questions/1310090

Was haben die Zeit für so einen Schriftwechsel, anstatt 38 € zu zahlen?

Interessante Kommunikation mit dem Beschwerdecenter Bahn:

SCHLAGWORTE

War das ein Irrtum?

Ich hatte eine über 60 minütige Verspätung mit einem IC von Usti Nad Labem nach Berlin Schönefeld. Durch die Verspätung wäre ich nicht pünktlich bis zum Schließen des Gates auf dem Flughafen Berlin Schönefeld gekommen.
Also habe ich beim letzten Umsteigen in Berlin Südkreuz ein Taxi genommen. Damit habe ich es dann doch noch geschafft.
Die Rückerstattung habe ich heute erhalten! Euro 1,50! (CZK 39,63)
Haben Sie sich vertan und wollten vielleicht Euro 39,63 bezahlen?
Die Taxikosten waren Euro 38,00!
Ach so: Und Gebühren mußte ich für den Geldeingang auch noch bezahlen: CZK 20,00 (Euro 0,75)!
Dies heißt, ich erhalte Euro 0,75 Rückerstattung!
Ist das vielleicht ein Irrtum?
Re: XXXXXXXXX Ihr Fahrgastrechtsfall / Bahnreise

[Editiert durch Redaktion, 23. März 2017, 14:14 Uhr: Persönliche Daten entfernt. ]

TraurigerBahnkunde201733 Mal aufgerufen

  • Diese Frage beantworten

 spider monkey DB /di
Sie schrieben "Wenn bei einem Abbruch eine Verspätung von mindestens 60 Minuten vorliegt, erhalten Sie auf die genutzte Teilstrecke auch eine entsprechende Entschädigung. "
Dann hätte also sowohl der Fragesteller auf dieser Seite als auch der Fragesteller in jener Angelegenheit ( https://community.bahn.de/questions/1284727-fahrgastrechte-keine-erstattung-trotz-abgestempelter-60min-verspatung) die 25%-Entschädigung des Ticketpreises erhalten müssen? Und zwar zusätzlich zur Erstattung des nicht genutzen Ticketabschnitts?
Wäre ja schön wenn das wahr wäre.

kabovor 8 Tagen

      Wo haben Sie denn die Fahrkarte gekauft? Bzw. was für ein Ticket hatten Sie genau?
      Nach der EU-Fahrgastrechteverordnung ist bei internationalen Fahrkarten für die Verspätungsentschädigung die Bahn zuständig, die das Ticket verkauft hat.

      Ganz allgemein ist es so, dass nach der EU-Fahrgastrechteverordnung bei einer Verspätung von mindestens 60 min am Zielort der Fahrkarte (das ist wichtig) 25% des Fahrkartenpreises erstattet werden.
      Alternativ kann man die Bahnreise vorzeitig abbrechen und sich den nicht genutzten Teil der Fahrkarte erstatten lassen.
      Der Ersatz von Taxikosten ist in der EU-Fahrgastrechteverordnung nicht geregelt. Die genauen Regelungen für die DB finden Sie hier: www.fahrgastrechte.info/fileadmin/pdfs_bef/rechte/... (Punkt 4).
      Wenn die Ankunft in Berlin weder zwischen 0 und 5 Uhr nachts war noch es sich um den letzten Zug des Tages gehandelt hat, dann haben Sie keinen Anspruch auf Ersatz der Taxikosten. Sie hätten mit dem nächsten Zug von Südkreuz nach Schönefeld fahren müssen oder sich an das DB-Personal im IC oder am Bahnhof Südkreuz wenden müssen (welches Ihnen entweder einen Taxigutschein gegeben hätte oder Sie auch auf den nächsten Zug verwiesen hätte.)
      Dass Sie evtl. das Flugzeug verpasst hätten und Sie deshalb unter besonderem Druck standen, wird von den Fahrgastrechten nicht berücksichtigt. Die Fahrgastrechte beziehen sich nur auf die Bahnreise und nicht auf eventuelle Anschlussflüge. Dadurch, dass Sie zum Flieger mussten, haben Sie nicht mehr Rechte.

      Sie hatten sich also dafür entschieden die Bahnreise in Südkreuz abzubrechen.
      Deshalb steht Ihnen eine Erstattung für den Abschnitt Südkreuz-Schönefeld zu, denn diesen Teil der bezahlten Fahrkarte haben Sie ja nicht benutzt. Offenbar ist der genau 1,50€ wert.
      Eine 25%-Erstattung wegen Verspätung über 60 min am Zielort steht Ihnen nicht zu, weil Sie die Bahnreise vor Erreichen des Zielortes (Schönefeld) abgebrochen haben. Die EU-Fahrgastrechteverordnung sieht vor, dass die 25% Verspätungsentschädigung nicht gezahlt werden, wenn man eine Teilerstattung der Fahrkarte wegen vorzeitigem Abbruch der Bahnreise erhält.

      Es klingt hart, aber es scheint so, als ob die Mini-Erstattung genau den offiziellen Regeln entspricht.

      Vom Grundsatz her ähnlicher Fall hier:
      https://community.bahn.de/questions/1284727-fahrgastrechte-keine-erstattung-trotz-abgestempelter-60min-verspatung
      (Wenn man die Bahnreise eigenmächtig vorzeitig abbricht und den Zielort der Fahrkarte gar nicht mit der Bahn erreicht, sondern mit einer selbstorganisierten Alternative, dann bekommt man lediglich den Teil des Tickets erstattet, den man nicht genutzt hat.)

      kabovor 8 Tagen

          Hallo TraurigerBahnkunde2017,

          kabo hat Ihnen ja bereits recht anschaulich erläutert, wie es sich ganz allgemein mit den Fahrgastrechten verhält. Bezüglich des Fahrtabbruchs ist es jedoch nicht ganz richtig. Bei einem Fahrtabbruch wird neben der nicht genutzten Teilstrecke auch die Verspätung am Abbruchsbahnhof geprüft, wenn kein Anspruch auf das alternative Verkehrsmittel (z. B. Taxi) besteht. Wenn bei einem Abbruch eine Verspätung von mindestens 60 Minuten vorliegt, erhalten Sie auf die genutzte Teilstrecke auch eine entsprechende Entschädigung.

          Abgesehen von den Ausführungen von kabo bitte ich Sie, sich direkt mit dem Servicecenter Fahrgastrechte in Verbindung zu setzen. Die Rufnummer steht auf dem Brief, den Sie erhalten haben. /di

          DBvor 8 Tagen

              Ich habe leider keine schriftliche Beantwortung erhalten!
              Ich will ja auch kein "Kleinkrämer" sein, aber ich habe bereits € 1,80 für die Einreichung meines Formulares zur Erstattung meiner zusätzlichen Aufwendungen für die zusätzlichen Kosten der Verspätung aufgewendet.
              Da ich in der Tschechei wohne würde die Kontaktaufnahme der vorgeschlagenen Service Telefonnummer hier vom Ausland nicht kostenfrei sein.
              Der Aufwand lohnt sich bei der vorgegebenen Situation nicht, weitere Kosten meinerseits aufzuwenden, sich mit dieser "kleinkremersicheren" Angelegenheit zu befassen.
              Danke, Liebe Deutsche Bahn!
              Wie bereits erläutert: Ich habe € 0,75 Kostenerstattung erhalten!
              Danke

              TraurigerBahnkunde2017vor 8 Tagen

                   spider monkey DB /di
                  Sie schrieben "Wenn bei einem Abbruch eine Verspätung von mindestens 60 Minuten vorliegt, erhalten Sie auf die genutzte Teilstrecke auch eine entsprechende Entschädigung. "
                  Dann hätte also sowohl der Fragesteller auf dieser Seite als auch der Fragesteller in jener Angelegenheit ( https://community.bahn.de/questions/1284727-fahrgastrechte-keine-erstattung-trotz-abgestempelter-60min-verspatung) die 25%-Entschädigung des Ticketpreises erhalten müssen? Und zwar zusätzlich zur Erstattung des nicht genutzen Ticketabschnitts?
                  Wäre ja schön wenn das wahr wäre.

                  kabovor 8 Tagen

                      Woher haben Sie dann eine Vorgangsnummer erhalten? Diese erhalten Sie nur postalisch durch den Brief vom Servicecenter Fahrgatsrechte. In Deutschland werden die Ansprüche gemäß der gesetzlich geregelten Fahrgastrechte vom neutralen Servicecenter Fahrgastrechte geprüft und dies gilt für die Reisenden vieler Eisenbahnunternehmen in Deutschland.
                      Da die Ansprüche gesetzlich geregelt sind, hat die DB hier auch keinen Spielraum, selbst dann nicht, wenn sie selbst Ihre Ansprüche prüfen würde.

                      Wenn Sie eine Gutschrift erhalten haben, sollte eigentlich auch zeitnah ein Brief bei Ihnen eingehen, wo über die Ansprüche beschieden wird. Zur Klärung Ihres Anliegens kann ich Ihnen nur empfehlen, sich mit dem Servicecenter Fahrgastrechte in Verbindung zu setzen, wenn es Unstimmigkeiten gibt.

                      Für Gebühren die Ihre Bank erhebt, kann weder die DB noch das Servicecenter Fahrgastrechte etwas. Tut mir leid.

                       spider monkey kabo Richtig, sofern auch hier eine Verspätung von mindestens 60 Minuten vorlag. /di

                      DBvor 7 Tagen

                          Die Vorgangsnummer habe ich durch den Referenzvermerk bei der Bank erhalten!

                          TraurigerBahnkunde2017vor 7 Tagen

                              Genau das lag vor:

                               spider monkey kabo Richtig, sofern auch hier eine Verspätung von mindestens 60 Minuten vorlag. /di

                              TraurigerBahnkunde2017vor 7 Tagen

                                  Ach so, ich verstehe. Dann sollte jedoch auch ein Brief demnächst eingehen. Ins Ausland kann es ja etwas länger dauern.

                                  Wenn sich hier ein Fehler bei der Bearbeitung eingeschlichen hat, ist ein Widerspruch wirklich empfehlenswert. Spätestens mit dem Erhalt des Briefes vom Servicecenter Fahrgastrechte wissen Sie, wie es zu dem Betrag gekommen ist. Ich kann hier sonst auch nur mutmaßen. /di

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                                  Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: € 38,00


                                   
                                  Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


                                  Kommentare und Trackbacks (2)


                                  29.05.2017 | 22:52
                                  von Bernd R. HOHMANN noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
                                  Habe ich auch nicht erwartet!
                                  Vergiss DB!


                                  15.06.2017 | 19:21
                                  Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


                                  03.07.2017 | 23:33
                                  von Bernd R. HOHMANN endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
                                  Forget it!
                                  Die Sache ist für mich erledigt!
                                  Die Deutsche Bahn ist das letzte Unternehmen für mich!




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