MY-HAMMER Aktiengesellschaft (Berlin)
Schwarzarbeit vermittelt - MyHammer reagiert nicht
Bestell-/Kundennummer: 7652891
Über die Plattform Myhammer wollten wir eine: "Offene Treppe abschleifen und lackieren" lassen. Die Treppe ist 11 Jahre alt/jung. Am 03.02.2017 bot ein Handwerker zu einem Stundensatz von 28 Euro oder eine Tagespauschale von 250 Euro mit. Er selbst zeigte auf Bildern Lackierarbeiten und auch in seiner Beschreibung waren Malerarbeiten, Lackierarbeiten zu lesen. MyHammer lies den Herrn auch mitbieten. Wir gaben ihm den Auftrag.
Der Herr erschien zum vereinbarten Termin nicht. 2 Tage später könne er anfangen. Es verlangte eine nicht unerhebliche Anzahlung, die ich mir Quittieren lies. Er kam dann auch für 2,5 Stunden. Am nächsten Tag ebenso. Da war aber bereits nach 1 Stunde das Schleifgerät defekt. Er hatte nur ein älteres, handelsübliches Bosch Schleifgerät. Um die Ecke gab es auch einen Leihservice, den er aber nich wollte. Er machte lieber Feierabend. 30 Kilometer einfache Strecke hatte er täglich in etwa zu fahren. 2,5 Wochen dauerte es, bis er die Treppe so halbwegs abgeschliffen hatte. Mit Produkten aus dem Bauhaus Markt (Möbelöl und Oberflächenlack), die nicht für die Treppe geeignet schienen wollte er nun mit der Oberflächenbehandlung loslegen.
Am Vortrag rieb er die gesamte Treppe mit Möbelöl ein, was mich schon verwunderte. Im Nachgang hatte dieses Öl zur Folge, dass der Lack nicht flächendeckend aufgenommen wurde und aus eine Treppe in Buche hell eine Eichen-farbene wurde.
Er lackerierte mit einem Kompressor die Treppe, die sich in einem bewohnten Einfamilienhaus befindet. Trotz Schutz bekam nicht nur die Treppe Lack ab, sondern auch das Laminat und die Fliesen.
40 Minuten dauerte das Prozedere. Am nächsten Tag wollte er erneut kommen. Das klappt aber nicht. Zwischenzeitlich stellte ich Helle flecken in der Lackierung fest und auch einige Stellen wurden überhaupt nicht neu lackiert. Die Hellen flecken kam davon, dass an den Stellen der alte Lacke nicht entfernt wurde. Auch das Gesamte Erscheinungsbild der Treppe war nicht mehr die, die sie ursprünglich sein sollte und auch vor dem MyHammer Einsatz war. Ich stellte ihn darauf am nächsten Tag zur Rede. Er hätte keine Zeit gehabt und ausserdem könne er keine weiteren Schleifarbeiten ausführen wegen dem Lack.
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Ich rief MyHammer an. Die Dame am Telefon verhielt sich sonderbar, wollte aber mit dem Auftragnehmer sprechen.
Am nächsten Tag erschien er und auf einmal ging ein Weg rein. Geld benötigte er aber da auch schon wieder. Er hat kein Sprit mehr im Tank. Im Gespräch sagte er mir, dass MyHammer ihn sofort gesperrt hätte. Die Sanktion verwunderte mich.
Am Folgetag kam der Handwerker mit einem weiteren Herrn, die tatsächlich den ganzen Tag den Lack erneut abschliffen. Gegen Mittag erhielt ich einen Anruf von Myhammer. Man entschuldigte sich und meinte, ich möge doch den Unternehmen die Möglichkeit der Nachbesserung gewähren.
Nachdem er nach über 3,5 Wochen lackiert hatte, kam er zu Nachkontrolle mit einer Spraydose. Er lackierte fleissig "Sonnenfinsternisse" auf die Treppe (sah man nach dem Trocknen).
Der Lack "klebt" auch 5 Wochen noch an den Füßen beim laufen. Die Treppe hat sich hörbar verzogen. Farblich ist sie an einigen Stellen hell, an den anderen Stellen dunkel. Von den Lacknasen und den z. T. abblätternden Lack möchte ich an dieser Stelle nur am Rande erwähnen (auch das eine Fliese beschädigt wurde und Abdeckungen von angrenzenden Bauteilen verschwunden sind).
Ich rief daraufhin die zuständige Handwerkskammer an: man hat mir Schwarzarbeit vermittelt. Der Handwerker ist nicht in die Handwerksrolle eingetragen, der Beruf "Maler, Lackierer" ist ein zulassungsflichtiges Gewerk. Der Herr verfügt auch nicht über eine geeignete Ausbildung (er hat die Ausbildung: Schweißer). Die Auskunft, ich möge dem Herrn Gelegenheit zur Nachbesserung geben, war falsch. MyHammer wusste, dass er weder den Auftrag ausführen konnte, noch eine fachgerechte Nachbesserung abliefern konnte. Das Unternehmen vermittelte im Wissen: Schwarzarbeit. Ich erhielt auch eine Bestätigung der Generalzolldirektion.
MyHammer ist nicht gewillt, eine Schadensbehebung vornehmen zu lassen. Das Unternehmen verweist auf die AGBs. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln und schützen jedoch nicht die wissentliche Vermittlung von illegaler Beschäftigung durch den Konzern.
08.05.2017 | 20:27
Abteilung: Pressestelle
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Blick auf den von Ihnen über unsere Plattform erteilen Auftrag möchten wir unser Bedauern über die von Ihnen angemerkte, nicht fachgerechte Ausführung. Laut unserem Kenntnisstand ist unser Kundenservice mit Ihnen in Kontakt getreten und dahingehend verblieben, dass Sie uns weitere Informationen/Dokumente bezüglich Ihres Auftrags zukommen lassen. Im Zuge dessen haben wir leider nichts mehr von Ihnen gehört und möchten Sie bitten, sich nochmals mit unseren Kollegen aus dem Kundenservice in Verbindung zu setzen. Mit freundlichen Grüßen - Ihre MyHammer Redaktion
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