Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 384 Views | 20.04.2017 | 16:22 Uhr
geschrieben von Frank Klebig

voxenergie GmbH (Berlin)

Terminbestätigung ohne Abschluss eines Vetrages

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe von Ihnen eine Terminbestätigung erhalten, obwohl ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.

Im vorrigen Jahr habe ich mehrere unerlaubte Telefonanrufe bekommen, welche schon in Richtung Telefonterror gingen und habe daraufhin damals schon gesagt, dass ich nicht wechseln möchte und bei meinem jetzigen Anbieter bleibe. Anfang des Jahres bekam ich ein Stammblatt, welches ich nicht ausgefüllt habe, da ich im vorrigen Jahr widersprochen hatte. Heute bekam ich eine Terminbestätigung mit welcher ich nicht einverstanden war. Desweiteren würde ich bei Ihnen mit dem Abschlag viel teurer kommen als beim jetzigen Anbieter.

Ich widerufe hiermit diese Terminbestätigung und mache vom Widerrufsrecht gebrauch. Dies bekommen Sie zusätzlich schriftlich und ich werde juristische Schritte einleiten, da ich hiermit nicht einverstanden bin.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Stornierung des Vertrags


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.04.2017 | 11:19
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Klebig,

in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre Beschwerde. Sie haben uns am 18.04.2016 fernmündlich beauftragt, Ihnen unseren voxenergie-Stromtarif bereitzustellen.

In dem Gespräch ging es nicht um die Zusendung von Informationsmaterial über unsere Tarife, sondern um den Abschluss eines Vertrages. Alle für den gewählten Tarif wesentlichen Informationen wurden Ihnen mitgeteilt und Sie erklärten sich mit der Bereitstellung des Stromtarifes der voxenergie GmbH einverstanden.

Richtig ist, dass Sie keinen Auftrag unterschrieben haben. Wie Ihnen jedoch bekannt sein wird, kommen Verträge im Recht sehr häufig ohne Wahrung der Schriftform zustande. Ein Auftrag muss daher nicht notwendig unterschrieben sein. Anders wären beispielsweise Auftragserteilungen über das Internet oder bei Versandhäusern in der heutigen Zeit undenkbar.

Als Vertragsbestätigung erhielten Sie hierzu am 18.04.2016 unsere Auftragsbestätigung mit entsprechender Widerrufsbelehrung. Eine Rücksendung der Auftragsbestätigung können wir nicht verzeichnen. Daher dürfen wir davon ausgehen, dass Sie diese ordnungsgemäß erhalten haben.

Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht nach Auftragserteilung haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht, weshalb der Tarif nach Ablauf der Widerrufsfrist entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung für Sie eingerichtet wurde. Die Belieferung mit Strom beginnt zum 01.05.2017.

Ungeachtet dessen teilen wir Ihnen mit, dass wir den Vertrag aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht stornieren werden. Leider lässt sich aus fristentechnischen Gründen eine kurzzeitige Belieferung nicht mehr vermeiden. Diesbezüglich erhalten Sie in den nächsten Tagen eine Bestätigung auf dem Postweg.

Wir hoffen, Ihr Anliegen nunmehr zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet zu haben. Für weitere Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


23.04.2017 | 10:40
von Daniel G. | Regelverstoß melden
Den Widerruf müssen Sie am besten mit Fax und Sendebestätigung oder als Einschreiben an die Firma senden. Allerdings sollten Sie es nicht als Widerruf formulieren, da die Frist 1. abgelaufen ist und 2. es keine Willenserklärung von Ihnen gibt, die Sie widerrufen könnten. Ich empfehle einen Widerspruch zu schreiben und beim aktuellen Versorger anzurufen, dass Sie dort bleiben wollen. Am besten auch Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen.

25.04.2017 | 22:17
von Frank Klebig gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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