Von Communication Services Tele2 beantwortete Beschwerde. | 175 Views | 24.04.2017 | 10:30 Uhr
geschrieben von Frau Tell

Communication Services Tele2 GmbH (Düsseldorf)

Nichtanerkennung umzugsbedingte Kündigung u. Vertragsverlängerung

Bestell-/Kundennummer: 32512802739

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

wir sind Ende November nach Niedersachsen gezogen und haben unseren Tele2 Komplett-Vertrag gekündigt. Mitnehmen konnten wir ihn nicht, da es am neuen Wohnort kein vergleichbares Angebot von Tele2 für uns gab. Dies teilten wir Tele2 dann mit und wurden um entsprechende Umzugsnachweise gebeten. Ich schickte daraufhin meine Meldebestätigung in Kopie zu Tele2, Umzugsdatum war der 26.11.2016.

Dann teilte mir ein Servicemitarbeiter mit, dass mein Sonderkündigungsrecht wegen Umzug erst ab dem Datum gilt, an dem Sie einen gültigen Umzugsnachweis erhalten. Diesen oder einen ähnlichen Passus habe ich in Ihren AGBs mit keinem Wort finden können. Es scheint, als ob Ihre Servicemitarbeiter nach Gutdünken oder eben zu Gunsten Ihres Arbeitsgebers entscheiden. Von anderen Telekommunikationsdiensten weiß ich, dass das jeweilige Umzugsdatum ausschlaggebend ist für die Berechnung der Sonderkündigungsfrist bei Umzug.

Darüber hinaus haben Sie bei meiner (hoffentlich) letzten Abrechnung die Vertragslaufzeit eigenmächtig verlängert. Mein Vertrag sollte nach Ihrer Aussage am 07.04.2017 enden, der 08. 04. 2017 wurde mir ebenfalls in Rechnung gestellt. Dieser falschen Rechnung habe ich bereits widersprochen. Ehemaligen Kunden nach Vertragsende Grundgebühren in Rechnung zu stellen entbehrt jeder rechtlichen und vertraglichen Grundlage!

Ich erwarte von Ihnen, dass Sie mein Sonderkündigungsrecht entsprechend überprüfen (den Nachweis haben Sie ja erhalten) und dass die mir zu viel in Rechnung gestellten Grundgebühren umgehend auf mein Konto zurückerstatten.

Mit freundlichen Grüßen

J. Telwach

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Meine Forderung an Communication Services Tele2 GmbH: Überprüfung Sonderkündigungsrecht Umzug, Rückerstattung von Mehrkosten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.04.2017 | 16:00
Firmen-Antwort von: Communication Services Tele2 GmbH
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrte Frau Telwach,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Es ist richtig, dass Tele2 im Fall von Umzügen eine Sonderkündigung gewährt, wenn der Service am neuen Wohnort nicht bereitgestellt werden kann. Die Sonderkündigungsfrist beträgt ab Eingang der Umzugsbescheinigung dann drei Monate. Bis zum Eingang der Umzugsbescheinigung hat Tele2 keine Kenntnis vom neuen Wohnort eines Kunden und stellt den gebuchten Service weiterhin bereit. Die Kosten dafür fallen wie gewohnt an. Ihre Umzugsbescheinigung hat uns am 16.03.2017 erreicht, wir hätten also Ihre Kündigung zum 16.06.2017 bestätigt. Da Ihr Vertrag jedoch regulär am 07.04.2017 ausgelaufen wäre, erhielten Sie die Kündigungsbestätigung zum 07.04.2017. Der Betrag, der fälschlicherweise bis zum 08.04.2017 abgebucht wurde (1,13 Euro), wurde bereits an Ihr Konto zurück überwiesen.

Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen beantworten konnten. Unser Kundenservice wird sich aber auch noch einmal mit Ihnen in Verbindung setzen.

Herzliche Grüße
Tele2 Pressestelle

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Kommentare und Trackbacks (2)


26.04.2017 | 12:30
von Frau Tell | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Mir erscheint Ihr Vorgehen bezüglich des Datums nach wie vor rechtlich nicht einwandfrei.

Es gibt nirgendwo in Ihren AGBs einen Hinweis darauf, dass die Sonderkündigungsfrist ab Eingang der Umzugsbescheinigung gilt.

Juristisch ist an dieser Stelle wohl eher der Umzugstermin, also in meinem Fall, der 26. November, relevant:

Sofern der Verbraucher von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen darf, besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats. Hierbei sollten Sie darauf achten, dass Ihre Kündigung rechtzeitig beim Anbieter eingeht. Es reicht nicht aus, dass Sie die Kündigung bis zum Ablauf der Frist abgeschickt haben. Darüber hinaus muss der Verbraucher während dieser Kündigungsfrist auch aus seiner Wohnung ausziehen.
(Quelle: www.juraforum.de/ratgeber/verbraucherrecht/telefon-strom-wegen-umzug-kuendigen-hat-man-ein-sonderkuendigungsrecht)

An dieser Stelle erwarte ich eine rechtlich einwandfreie Antwort Ihres Firmenjuristen oder ich werde den Sachverhalt an die zuständige Verbraucherzentrale oder die Bundesnetzagentur zur Klärung weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen,
J. Telwach

21.06.2017 | 10:57
von Frau Tell noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Tele2 ist ein geldgieriger Laden. Sobald die Kunden einen Vertrag haben, rührt hier keiner einen Finger zu viel. Im Falle eines Umzugs keinerlei Kundenrechte, AGBs sind undurchsichtig und nicht schriftlich festgelegte Regeln werden zu Ungunsten des Kunden ausgelegt. Zum Glück bin ich hier weg!


21.06.2017 | 10:57
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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