Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 445 Views | 20.04.2017 | 16:22 Uhr
geschrieben von Marita Oehmen

voxenergie GmbH (Berlin)

Nicht authorisierte Kündigung des bestehenden Stromanbieters

Bestell-/Kundennummer: 8790173856

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich habe am 29. Dezember 2016 den Wechsel meines Stromanbieters über das Vergleichsportal Check24.de beauftragt. Am 2. Januar 2017 habe ich von Vattenfall Europe Sales, meinem neuen Anbieter, eine Auftragsbestätigung erhalten. Diese habe ich Ihnen bereits per E-Mail zukommen lassen.

Am 3. April 2017 teilte Vattenfall mir mit, dass der Auftrag nicht bearbeitet werden konnte, weil ein anderer Stromlieferant die Belieferung übernimmt. Durch die Nachfrage beim örtlichen Netzbetreiber, der NEW AG, habe ich erfahren, dass Sie dieser Stromanbieter sind.

Ich habe Sie zu keinem Zeitpunkt dazu ermächtigt, meine Belieferung zu übernehmen. Ein angebliches Telefonat am 6. März 2017, in dem ich Sie beauftragt hätte, hat nicht stattgefunden. Zu diesem Zeitpunkt bestand bereits eine gültige Beauftragung von Vattenfall.

Weiterhin habe ich von Ihnen bis heute (18. April 2017) keine schriftlichen Informationen zu einem angeblich abgeschlossen Vertrag bzw. eine Widerrufsbelehrung erhalten.

Ich verlange die sofortige Widerrufung aller angeblich getroffenen Verbindlichkeiten, sodass mein ursprünglich gewählter Stromanbieter die Belieferung wie geplant übernehmen kann. Sie werden von mir die erbetenen Angaben zu meiner Verbrauchsstelle nicht erhalten.

Bitte beantworten Sie dieses Schreiben bis zum 26. April 2017. Andernfalls werde ich umgehend rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Sofortiger Widerruf und die Möglichkeit zur Wahl eines seriösen Stromanbieters


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.04.2017 | 14:22
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Oehmen,

in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre Beschwerde. Sie haben uns am 02.03.2017 fernmündlich beauftragt, Ihnen unseren voxenergie-Stromtarif bereitzustellen.

In dem Gespräch ging es nicht um die Zusendung von Informationsmaterial über unsere Tarife, sondern um den Abschluss eines Vertrages. Alle für den gewählten Tarif wesentlichen Informationen wurden Ihnen mitgeteilt und Sie erklärten sich mit der Bereitstellung des Stromtarifes der voxenergie GmbH einverstanden.

Richtig ist, dass Sie keinen Auftrag unterschrieben haben. Wie Ihnen jedoch bekannt sein wird, kommen Verträge im Recht sehr häufig ohne Wahrung der Schriftform zustande. Ein Auftrag muss daher nicht notwendig unterschrieben sein. Anders wären beispielsweise Auftragserteilungen über das Internet oder bei Versandhäusern in der heutigen Zeit undenkbar.

Als Vertragsbestätigung erhielten Sie hierzu am 06.03.2017 unsere Auftragsbestätigung mit entsprechender Widerrufsbelehrung. Eine Rücksendung der Auftragsbestätigung können wir nicht verzeichnen. Daher dürfen wir davon ausgehen, dass Sie diese ordnungsgemäß erhalten haben. Eine Kopie haben wir Ihnen auch mit unserem Schreiben vom 20.04.2017 zur Verfügung gestellt.

Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht nach Auftragserteilung haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht, weshalb der Tarif nach Ablauf der Widerrufsfrist entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung für Sie eingerichtet wurde.

Ungeachtet dessen teilen wir Ihnen mit, dass wir den Vertrag aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht stornieren werden. Diesbezüglich erhalten Sie in den nächsten Tagen eine Bestätigung auf dem Postweg.

Wir hoffen, Ihr Anliegen nunmehr zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet zu haben. Für weitere Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


13.05.2017 | 20:39
von Marita Oehmen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Danke, dass das Problem gelöst werden konnte.

Trotzdem ist das Geschäftsverhalten mehr als fragwürdig und scheinbar auch der Verbraucherzentrale bereits unangenehm aufgefallen: https://www.verbraucherzentrale.nrw/direktvertrieb-unlauteren-geschaeftsmethoden-auf-der-spur
(ganz am Ende des Artikels)




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