Durch Home Deluxe gelöste Beschwerde. | 694 Views | 19.04.2017 | 14:30 Uhr
geschrieben von Herbert Weith

Home Deluxe GmbH (Lübbecke)

Defekter Trafo innerhalb der Garantiezeit von 2 Jahren

Bestell-/Kundennummer: Rechnung Nr. RE 17-011115

Nach ca. 10 maliger Benutzung verabschiedete sich der Trafo in der von Home Deluxe gelieferten Infrarotkabine.

Ich habe Home Deluxe gebeten den Trafo innerhalb der Garantiezeit von 2 Jahren kostenlos auszutauschen.

Home Deluxe gab mir zur Antwort dass ich beweisen müsse, dass der Trafo bei Lieferung schon schadhaft gewesen wäre.

Daraufhin habe ich die geforderten 58,74 Euro (Netto) für einen neuen Trafo überwiesen.

Was mich besonders geärgert hat ist, dass in der von Home Deluxe gelieferten Infrarotkabine, ein Billigtrafo EPR - 75-12, 12 Volt 6,2 A aus China ist,

der im Internet für 10,45 Euro bezogen werden kann.

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Meine Forderung an Home Deluxe GmbH: Erstattung der Trafokosten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.04.2017 | 14:30
Firmen-Antwort von: Home Deluxe GmbH
Abteilung: Service

Sehr geehrter Kunde,

Schade dass Sie diesen Kommentar hinterlassen haben.

Grundsätzlich wird die Sachmängelhaftung nur dann ausgelöst, wenn die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer einen Mangel aufweist. Dieser liegt vor, wenn die Ware nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit hat oder für den üblichen Gebrauch ungeeignet ist.

Allerdings ist die gesetzliche Sachmängelhaftung des Verkäufers streng von einer durch den Hersteller gewährten Garantie zu unterscheiden. Bei der Sachmängelhaftung führt nicht jeder Defekt der Kaufsache zu Ansprüchen des Käufers. Ein Gewährleistungsfall liegt beispielsweise nicht vor, wenn die Kaufsache infolge der gewöhnlichen Abnutzung oder einer unsachgemäßen Benutzung ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit verliert.

Innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe der Kaufsache wird von Gesetzes wegen vermutet, dass die Sache von Anfang an mangelhaft war, so dass der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen kann.
Nach mehr als 6 Monaten muss jedoch der Käufer beweisen, dass die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mangelhaft gewesen ist.

Da Sie die Mangelhaftigkeit der Kaufsache außerhalb der 6-Monats-Frist geltend machen, müssen Sie nachweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe der Sache an Sie vorgelegen hat. Gelingt Ihnen der Nachweis nicht, so geht dies zu Ihren Lasten. Ebenso verhält es sich, wenn Sie den Mangel zwar innerhalb der 6-Monats-Frist bemerkt haben, jedoch erst nach Ablauf dieses Zeitraums reklamieren.

Hinzu kommt, dass dier Sendung ins Ausland verschickt wurde. Bitte beachten Sie die hohe versandkosten.

Wir haben Ihnen ein Angebot unterbreitet und Sie haben diese zugestimmt. Daher werden wir Ihre Forderung leider nicht erfüllen.

Mit der Bitte um Verständnis verbleiben wir

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Kommentare und Trackbacks (1)


18.05.2017 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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