Durch VR-Bank Fichtelgebirge-Frankwald gelöste Beschwerde. | 338 Views | 09.05.2017 | 10:13 Uhr
geschrieben von Claudia Horn

VR-Bank Fichtelgebirge-Frankwald eG (Marktredwitz)

Kündigung Wertpapierdepot - VR-Bank stellt sich quer

Bestell-/Kundennummer: 70706485 und 70704946

Kündigung des Wertpapierdepots nicht möglich

Wir sind langjährige Kunden der Raiffeisenbank Berg-Bad Steben, die leider mit der VR-Bank Fichtelgebirge-Frankenwald eG fusionierte.

SCHLAGWORTE

Aufgrund dieser Fusion erhielten wir von der VR-Bank Anfang Februar die Mitteilung, dass sich die Gebühren für unsere Wertpapierdepots ändern werden. Dieses Schreiben war ein allgemeines und unpersönliches Schreiben, das gleichlautend an alle Kunden verschickt wurde.

Um die zukünftig anfallenden Kosten zu ermitteln, musste man schon fast eine Berufsausbildung im Bankwesen absolviert haben. Nachdem es uns gelungen war, die zukünftigen Kosten zu ermitteln, waren wir jedoch aufgrund der enormen Differenz zu den bisherigen Kosten verunsichert. Deshalb baten wir unseren neuen Kundenberater, um eine genaue Aufstellung der neuen Kosten. Leider war dieser dazu nicht in der Lage.

Derart verärgert beschlossen wir, unsere Depots zur Konkurrenz zu übertragen. Alle nötigen Schritte wurden von der neuen Bank eingeleitet. Unter anderem wurden an die VR-Bank Formulare geschickt, in denen diese zum Übertrag der Depots bzw. zur Löschung der Depots per 11.02.2017 aufgefordert wurde.

Nun ging der Ärger mit der VR-Bank weiter. Die Übertragung zog sich über Wochen in die Länge und war entgegen der gesetzlichen Regelung nicht kostenlos. Als endlich alle Depotwerte übertragen waren, dachten wir, nun können wir das Kapitel schließen. Leider haben wir uns geirrt.

Wir haben nun von der VR-Bank für beide Depots, die bereits seit dem 11.02.2017 nicht mehr existieren sollten, Quratalsabrechnungen per 31.03.2017 bekommen.

Auf verwunderte Nachfrage bei der VR-Bank wurde uns mitgeteilt, dass die Depots nicht gelöscht wurden. Die Dame am Telefon versicherte uns, sich darum zu kümmern und sich noch am selben Tag wieder telefonisch bei uns zu melden. Dies war am 19.04.2017. Der erwartete Rückruf blieb aus.

Am 20.04.2017 riefen wir erneut an und erhielten die gleiche Auskunft. Einen Rückruf haben wir jedoch wieder nicht erhalten.

Heute, 21.04.2017, versuchten wir unser Glück zum dritten Mal. Sie ahnen es, wir warten immer noch auf einen Rückruf.

Es ist ein absolutes Armutszeugnis, das sich die VR-Bank hier ausstellt. Erst werden die Öffnungszeiten der Fiale bei uns im Ort auf ein Minimum reduziert. Dann kann man den bisherigen, dort ansässigen Berater nicht mehr telefonisch erreichen, bekommt anschließend einen absolut unfähigen Berater zugeteilt, der nicht einmal in der Lage ist, unsere Depots zu löschen.

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Meine Forderung an VR-Bank Fichtelgebirge-Frankwald eG: Kündigung der Wertpapierdepots zum 11.02.2017 und Stornierung der Quartalsabrechnungen per 31.03.2017


Firma hat geantwortet nach 28 Tage nach 28 Tage
06.06.2017 | 20:21
Firmen-Antwort von: VR-Bank Fichtelgebirge-Frankwald eG
Abteilung: Beschwerdemanagment

Vielen Dank für ihre konstruktive Kritik. Wir sind immer bestrebt unseren Kunden den bestmöglichen Service und Beratung zu bieten.

Nach Prüfung ihres Anliegens stellten wir fest, dass die Bearbeitung der Depotübertragung ordnungsgemäß erfolgt ist.

Nach Eingang des Depoteinzuges haben wir zeitnah die Depotwerte übertragen. Für die Übertragung der Depotwerte haben wir keine eigenen Kosten berechnet. Allerdings fallen für die Übertragung z. B. ausländisch verwahrter Wertpapiere fremde Spesen an, die uns in Rechnung gestellt werden. Diese fremden Spesen wurden dem Kunden entsprechend belastet, und sind auf der Kundenabrechnung vom 01.03.2017 eindeutig als fremde Spesen ersichtlich.

Die Depotlöschung hat dann tatsächlich zu lange gedauert, was wir sehr bedauern und zukünftig verbessern werden. Es ist jedoch zu beachten, dass durch die verspätete Depotlöschung dem Kunden kein finanzieller Nachteil entstanden ist.

Nachdem wir am 24.4.17 die anteilige Depotgebühr für die Monate Januar bis März belastet hatten, erfolgte im Ausgleich dafür am 27.4.17 die anteilige Erstattung der Gebühr für den Monat März.

Für den Monat April erfolgte keine Belastung.

Die danach am 09.05.2017 eingestellte Beschwerde ist somit gegenstandslos.

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Kommentare und Trackbacks (1)


31.05.2017 | 18:50
von Claudia Horn gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Depot wurde gelöscht und wir werden wieder von unserem bisherigen Berater betreut.


31.05.2017 | 18:50
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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