For You Travel GmbH (Düsseldorf)
Urlaub später angetreten
Bestell-/Kundennummer: 216603
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Anfang Februar eine Reise nach Antalya gebucht. Ich habe einen Flug gewählt, der mit meiner siebenjährigen zu überwältigen wäre. Ich hatte zur Reisezeit frische OP Wunde+ mein Ehemann hat Rheuma. Wir können neben den Koffer nicht unsere siebenjährige transportieren.
Ich sollte eigentlich am 14.04.2017 von Köln aus um 18:50 Uhr fliegen. Jedoch wurde der Flug in März von 14.04.2017 um 18:50 auf den 15.04.2017 um 2:10 verlegt. Nach langen Diskussionen habe ich mich entschlossen mir meiner Familie anzutreten. Obwohl ich einen Flug tagsüber haben wollte, alternativ auch von Düsseldorf. Fazit: Aufpreis von 170 Euro. Obwohl die Pauschreise zu angegeben Zeit auch 200 Euro günstiger angeboten wurde.
Am 15.04.2017 wurde der Flug nochmals auf 3:00 verlegt. Wir haben es nach langen Verzögerungen doch noch geschafft um 3:30 Uhr zu fliegen.
Bei Ankunft in Antalya mussten wir 1,5 Stunden auf den Bus warten, welcher uns zum Hotel fahren sollte. Die Gesellschaft IHS hatte auf uns am 14.04.2017 erwartet. IHS &Hotel wurde von der Verlegung des Fluges gar nicht informiert.
Wir kamen erst 10 Uhr im Hotel an. Das Hotel wurde auch nicht informiert. Dies kann Ihnen Familie G. ebenfalls überzeugen.
Sie hatten auch über check24 bei For You Travel gebucht.
Ich habe eine Reise von 14.04.2017 ausgebucht und nicht 15.04.2017. Ich möchte eine Entschädigung dafür, dass ich so viel Stress wegen Ihrer Unorganisation hatte+ für drei Personen umsonst bezahlten Tagessatz des Hotels. Man hat uns sogar vom Hotel gefragt, warum wir das Zimmer nicht ab dem 15.04.2017 gebucht wurde, wir hätten das Zimmer ehe um 11 Uhr beziehen können, auf die Stunde hätte es nicht drauf angekommen.
Ich möchte bis zum 28.04.2017 eine Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Übeyda Bilkay
Von meinem iPhone gesendet
wir bedanken uns für die Zusendung Ihres Schreibens.
Sie haben Ihrer Reise ganz sicher mit Freude entgegengesehen. Dafür übertrugen Sie uns die organisatorische Vorbereitung, wofür wir Ihnen nochmals danken.
Leider wurden Sie mit Unannehmlichkeiten konfrontiert, die Ihre Urlaubsfreude getrübt haben.
Als Dienstleister ist es unser oberstes Ziel, unseren Gästen eine rundum einwandfreie Leistung zu bieten.
Unsere Mitarbeiter und die Partner am Urlaubsort unternehmen große Anstrengungen, damit der Urlaub zu einem positiven Erlebnis wird. Dennoch kann es manchmal leider vorkommen, dass Grund zur Kritik besteht.
Da für uns jede Rückmeldung eine wertvolle Ergänzung für unsere Qualitätskontrolle ist, haben wir Ihr Schreiben mit großem Interesse gelesen. Ferner haben wir Ihre Mitteilung zum Anlass genommen, um ausführlich Rücksprache mit unseren Partnern zu halten sowie eine Qualitätskontrolle vorzunehmen.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihr Erstattungsbegehren vollumfänglich zurückweisen.
Auch wenn wir dieses Mal Ihre Erwartungen an einen schönen und unbeschwerten Urlaub nicht vollständig erfüllen konnten, hoffen wir dennoch, dass die positiven Erinnerungen an diese Reise überwiegen und wir Sie wieder als Gäste begrüßen dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Özlem Körpe
Die EU-Verordnung 261/2004 regelt Ihre Ansprüche als Fluggast gegenüber Ihrer Fluggesellschaft, z. B. bei Verspätungen, Annullierungen oder verpassten Anschlussflügen. Das gilt auch für Flüge, die Sie im Rahmen von Pauschalreisen buchen.
Flugverspätungen auf Pauschalreisen können Reisemängel sein
Neben der EU-Verordnung, greift bei Pauschalreisen das deutsche Reiserecht. Der Veranstalter Ihrer Pauschalreise ist grundsätzlich dafür verantwortlich, dass Sie als Kunde die bezahlten Leistungen in vollem Umfang erhalten.
Flugverspätungen von mehr als fünf Stunden können als Reisemangel auslegt und eine Minderung des Reisepreises eingefordert werden. Ab der fünften Stunde Verspätung ist in der Regel pro Stunde eine Minderung der Reisekosten um fünf Prozent des Tagespreises angemessen.