Durch Grüner Funke gelöste Beschwerde. | 231 Views | 27.04.2017 | 12:45 Uhr
geschrieben von Tabea Z.

Grüner Funke (Hamburg)

Unzulässige Preiserhöhung ohne Ankündigung

Bestell-/Kundennummer: GF514535113

Wiederspruch gegen die E-Mail vom 21.04.2017

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit antworte ich auf Ihre E-Mail vom 21.04.2017. Ich bitte Sie zuerst einmal höflichst auf Ihre Vorgehensweise in meinem Schreiben vom 13.04.2017 einzugehen. Leider haben Sie in der Mail vom 21.04.2017 keinerlei Stellung dazu genommen!

Wie ich Ihnen bereits schon am 13.04.2017 postalisch per Einschreiben erklärt habe, ist kein Preisinformationsschreiben (auch nicht vom 11.01.2017) bei mir eingegangen! Daher fordere ich Sie auf mir einen Nachweis für den Eingang ihres angeblich übersendeten Preisinformationsschreiben zu erbringen.

Nachdem ich erstmalig in einem intransparenten Rechnungsabschluss RES00276258 vom 12.04.2017 über eine Preiserhöhung unzureichend in Kenntnis gesetzt wurde, habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht in meinem Schreiben vom 13.04.2017 (Sendungsnummer: RR 2317 7818 9DE) Gebrauch gemacht und darin zum 30.04.2017 rechtsgültig gekündigt.

Ich bitte Sie auch noch einmal, die Verbrauchsabrechung fehlerfrei und mit dem vertraglich festgelegten Tarif an mich zu übersenden. Zu den Fehlern in der Verbrauchsabrechung vom 12.04.2017 habe ich bereits in meinem Schreiben vom 15.04.2017 Stellung genommen.

Mit freundlichem Gruß

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Meine Forderung an Grüner Funke: Gewährung des Sonderkündigungsrechts und Erstellung einer korrekten Verbrauchsabrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.05.2017 | 13:48
Firmen-Antwort von: Grüner Funke
Abteilung: Leitung Kundenservice

Lieber Kunde,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Grüner Funke Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


01.06.2017 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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