gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Magdeburg)
Gas.de lehnt Sonderkündigung ab
Bestell-/Kundennummer: 14800406
Gas.de akzeptiert meine fristgerechte Sonderkündigung nicht mit dem Verweis auf mangelnde Briefform. Dabei missachtet er meines Erachtens geltendes Rechts gemäß BGH-Urteil vom 14.07.2016 Az. III ZR 387/15.
Vertragsinformationen: grüngas easy60 PG12, Vertragslaufzeit 12 Monate (Lieferbeginn 01.04.2016, Preiserhöhung zum 1.4.2017 daher Kündigungsrecht zum Tag des Wirksamswerden ohne Einhaltung der Fristgem. AGB §6 Abschnitt 4)
Wegen der drastischen Gas-Preiserhöhung nutzte ich mein Sonderkündigungsrecht und wechselte Anfang März den Gasanbieter über die Vergleichsplattform Verivox. Somit erreichte GAS.DE meine Kündigung via Verivox bzw. dem neuen Gaslieferanten absolut fristgerecht.
Eine Woche später informierte mich der Neu-Lieferant, dass der Wechsel nicht möglich wäre da ich bei GAS.DE schon vertraglich bis zum 31.08.2018 gebunden wäre, sprich mein Vertrag bereits um 12 Monate verlängert wurde. Ich wiederholte die Kündigung (immer noch fristgerecht!) in Textform per E-Mail direkt an GAS.DE mit explizitem Verweis auf mein Sonderkündigungsrecht. Nun teilte man mir mit, dass meine Kündigung
1) vom Neulieferanten bzgl der regulären Kündigungsfrist zu spät eingegangen sei. Auf mein Sonderkündigungsrecht wurde nicht eingegangen.
Auf telefonische Rückfrage wurde dann darauf verwiesen, dass meine Kündigung
2) im Rahmen des Sonderkündigungsrecht nur durch mich selbst (und nicht über Dritte) wirksam wäre. Dazu findet sich aber in den AGBs kein Hinweis.
3) per E-Mail nicht akzeptiert wird und daher mein eigenes direktes Kündigungsgesuch zwar in Textform und fristgerecht (wie von den ABGs verlangt) aber dennoch unwirksam wäre. Gas.de lehnt die Kündigung daher zum aktuellen Zeitpunkt ab aber zum 31.03.2018, ein Jahr später wird sie akzeptiert. Schon komisch: Prinzipiell akzeptiert man nur die Briefform aber für die Kündigung nach einem weiteren Jahr reicht auch die elektronische Form?
Also, zusammengefasst wurden meine mehrfachen direkten und indirekten, fristgerechten Kündigungen abgelehnt. Und zwar aufgrund des fehlenden Direktkontakts bzw. der mangelnden Schriftform.
Letzteres widerspricht eindeutig der aktuellen Rechtslage: Dieser Vertrag wurde online geschlossen und sämtlicher Schriftverkehr erfolgt auf elektronischem Weg. Mit BGH Urteil vom 14.07.2016, Az. III ZR 387/15 wurde geurteilt, dass solche Klauseln (Schriftform/Brief) in den AGBs unwirksam sind, wenn Verträge online abgeschlossen und auch die sonstige Kommunikation auf elektronischem Wege geführt wurde.
Grünwelt ( gas.de/) ignoriert diese aktuelle Rechtslage. Am Telefon wurde mir sogar gesagt dass dieses BGH Urteil für Grünwelt ( gas.de/) nicht gültig wäre, sondern nur die alten AGB Gültigkeit hätten. Mein Einwurf, dass die Preiserhöhung im Onlineportal nur mit den aktuell gültigen AGBs abrufbar sind und mit den aktuellen AGBs veröffentlicht wurden, laut denen ausdrücklich die Textform zur Kündigung ausreichend ist, ließ Grünwelt ( gas.de/) nicht gelten. Auf der Onlineplattform lässt sich übrigens ausschließlich (!) die neue Fassung der AGB downloaden, wo die Textform zur Kündigung ausreichend ist. Die alte AGB findet sich dort nirgends, geschweige denn ein Hinweis auf die alten AGB.
Mal ganz nebenbei bemerkt: Ich bin analog mit der Kündigung meines Stromvertrags bei Grünwelt/Stromio verfahren und habe dabei keinerlei Probleme gehabt. Trotz elektronischer und indirekter Kündigung via Verivox/Neuanbieter.
Für mich hat die Sache eindeutig Kalkül: Gas.de macht mit voller Absicht es seinen Kunden so gut wie unmöglich, zur Preiserhöhung rechtzeitig per Sonderkündigung wechseln zu können. So werden Bestandskunden in überteuerten Verträgen gehalten, um so die Kunden noch ein Jahr die höheren Preise zahlen zu lassen, denn komischerweise wurde die Kündigung für ein Jahr später ja akzeptiert.
Ich habe mich bereits an die Verbraucherzentrale gewendet und auch schon meine Rechtschutzversicherung kontaktiert. In diesem Zuge führe ich nun Gespräche mit meinem Anwalt, um die weiteren Schritte einzuleiten.
04.05.2017 | 13:23
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrte Frau Simon,
Ihr Anliegen haben wir bereits unter der ID Nr. 140802 erhalten und werden Sie diesbezüglich persönlich kontaktieren.
Daher bitten wir Sie, die vorliegende Beschwerde als gelöst zu kennzeichen.
Freundliche Grüße
Ihre gas.de Versorgungsgesellschaft mbH