Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 333 Views | 30.04.2017 | 12:17 Uhr
geschrieben von Angelique Wolfseher

Stromio GmbH (Kaarst)

2. Beschwerde gegen Schlussabrechnung

Bestell-/Kundennummer: 122714681

*** Stromio hinterlegt maschinelle Schätzung, obwohl Zählerstand insgesamt drei Mal mitgeteilt wurde***

Um hier ellenloses Doppelgeschreibe zu vermeiden, werde ich den Text aus meiner Erinnerungsmail an Stromio vom 26.04.2017 im Folgenden kopiert hinterlegen und lege Widerspruch gegen meine Schlussabrechnung vom 26.04.2017 ein, da der Zählerstand maschinell geschätzt und nicht wie durch mich am 31.03.2017, 18.04.2017, als auch 26.04.2017 mitgeteilt in der tatsächlichen Höhe zu Grunde gelegt wurde. Ich bitte um Korrektur.

SCHLAGWORTE

Kopie der E-Mail an Stromio, vom 26.04.2017:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

der formhalber möchte ich Sie nunmehr nochmals an das Erstellen meiner Schlussabrechnung für den letzten Nutzungszeitraum erinnern.

Wie in meiner vorangegangenen Nachricht vom 18.04.2017 hatte ich Ihnen bereits mitgeteilt, meinen Zählerstand am 31.03.2017 mit 87727,7 kWh an die Netzwerkgesellschaft übermittelt zu haben.

Da ich in den letzten beiden Jahren meine Jahresrechnung immer schon zur Mitte des Monats hatte, möchte ich Sie nunmehr an die schnellstmögliche Erstellung der Abrechnung erinnern.

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Auf meine Nachricht vom 18.04.2017 hat man leider bis heute nicht weiter reagiert.

Recherchen ergeben, dass dies wohl kein Einzelfall sei.

Ich habe Verständnis für die wirtschaftlichen Hintergründe die Abrechnung zu verzögern, da diese mit einem Guthaben enden wird, jedoch nur aus Sicht des Unternehmens.

Als Verbraucher habe ich dafür kein Verständnis, da ich ja auch seit ich Kundin war, stets pünktlich gezahlt und auch noch mehr gezahlt habe, als ich hätte tatsächlich zahlen müssen. So hätten Sie doch stets schon immer zinsfrei höhere Einnahmen zum wirtschaften.

Als Termin für eine Antwort und der Erstellung der Abrechnung habe ich mir den 15.05.2017 vorgemerkt.

Sollten Sie erneut nicht reagieren, werde ich den Beschwerdebereich kontaktieren. Sollte dieser auch nicht reagieren, werde ich das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

Ich bedanke mich.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfseher"

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Korrektur der Schlussabrechnung und Anpassung des abgerechneten Guthabens.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.05.2017 | 10:42
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Wolfseher,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


07.05.2017 | 18:09
von Angelique Wolfseher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.05.2017 | 17:58
von Angelique Wolfseher gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde, wurde wegen Geringfügigkeit abgelehnt;
, da der Korrekturbetrag das Guthaben nur um 0,89 Euro erhöhen würde.
Ich habe den Zählerstand selbst bei der Netzwerkgesellschaft korrigieren lassen. Ich warte nunmehr jedoch noch immer auf die Erstattung meines Guthabens, welche spätestens Ende der Woche auf meinem Konto sein sollte- ich bin gespannt. :)




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