Durch primastrom gelöste Beschwerde. | 235 Views | 27.06.2017 | 14:57 Uhr
geschrieben von Karin Fräßdorf

primastrom GmbH (Berlin)

Unberechtigte Abbuchungen

Bestell-/Kundennummer: 3330067729 verändert auf 7890083278

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich habe mitte 2016 einen 24 Monatsvertrag, mit Beginn 01.01.2017 (durch Kundenberaterin), mit Primastrom abgeschlossen. Am 12.11.16 bekam ich die Benachrichtigung, dass sich der Strompreis auf Grund der Anpassung bei den gesetzlichen Umlagen, Abgaben und Netzentgelte erhöht (hoheitliche Belastungen). Am 24.11.16habe ich dann den Stromvertrag gekündigt, da es lt. Urteil vom LG Düsseldorf auch für diese Art der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht gibt. Diese Kündigung wurde von Primastrom als Anfrage gewertet. Am 22.12.16 habe ich dann, nach Rücksprache mit der Verbraucherzentrale, die 2. Kündigung zum 01.01.17 gestartet und gleichzeitig dem Unternehmen die Einzugsermächtigung entzogen. Der ganze Schriftverkehr meinerseits erfolgte als Einschreiben mit Rückschein. Diese Kündigung wurde mit Schreiben vom 16.01.17 (Kündigungsbestätigung) akzeptiert, zwar nicht zum 01.01.17 sondern zum 31.01.17. Somit war ich Kunde bei Primastrom vom 01.01.17 bis zum 31.01.17. Dann wurde von Primastrom am 17.01.17 trotz Entzug der Einzugsermächtigung 124,85 Euro von meinem Konto abgebucht. Den Betrag habe ich per Rücklastschrift zurück buchen lassen. Mit Schreiben vom 03.03.17 erhielt ich die Abschlußrechnung von 64,31 Euro. In dem Schreiben wurde mir mitgeteilt, dass am 06.03.17 der Betrag vom Konto abgebucht wird. Am 06.03.17 wurden aber nicht 64,31 Euro, sondern 124,85 Euro abgebucht und am 13.03.17 die in der Abschlußrechnung, für die Zeit vom 01.01.17 bis 31.01.17 aufgeführten 64,31 Euro. Die am 06.03.17 124,85 Euro wurden von mir wieder per Rücklastschrift am 16.03.17 zurückgeholt. Aber damit nicht genug, dasselbe Spielchen wiederholte sich am 05.04.17 (Abbuchung 124,85), zurückbuchen lassen am 18.04.17. Am 28.04.17 ging das Elend weiter, wieder wurden 124,85 Euro abgebucht. Das wird natürlich auch wieder zurück geholt. Am 26.04.17 habe ich der Rechnungsabteilung den gesamten Vorgang zukommen lassen (Kündigung, Kündigungsbestätigung und Abschlußrechnung), Reaktion: die Abbuchung von 124,85 Euro einen Tag später. Wenn trotz Widerruf weiterhin Beträge abgebucht werden, so ist das lt. Rechtsanwalt, rechtswidrig.

Chronologische Aufstellung der Kontenbewegung:

17.01.17 124,85 zurück 02.02.17

06.03.17 124,85 zurück 16.02.17

13.03.17 64,31 Abschlußrechnung v. 01. 01. 17 bis 31.01.17

05.04.17 124,85 zurück 18.04.17

28.04.17 124,85 zurück demnächst

Ich hoffe auf eine kompetente Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Fräßdorf

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Klärung der Angelegenheit und Unterlassung der widerrechtlichen Abbuchungen von meinem Konto


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.06.2017 | 12:21
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Fräßdorf,

bezugnehmend auf Ihre Beschwerde teilen wir Ihnen mit, dass aufgrund eines Fehlers bei der Umstellung auf Überweisung noch von Ihrem Konto abgebucht wurde.

Dies wurde zwischenzeitlich korrigiert, so dass keine Abbuchungen mehr von Ihrem Konto getätigt werden.

Weiterhin teilen wir Ihnen mit, dass Ihr Kundenkonto ausgeglichen ist.

Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie in aller Form um Entschuldigung und hoffen, Ihr Anliegen nunmehr zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet zu haben.

Für weitere Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


04.07.2017 | 16:33
von Karin Fräßdorf gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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