Von EG-SAT beantwortete Beschwerde. | 568 Views | 13.06.2017 | 19:19 Uhr
geschrieben von Joachim M.

EG-SAT GmbH (79111 Freiburg)

Leuchtmittel nach kurzer Zeit defekt - angeblich Anwenderfehler

Bestell-/Kundennummer: Bestell-Nr. 108123 Kunden-Nr. 195537

Meine Reklamation von vier defekten 7W-GU10-LED-Leuchtmittel wird nicht anerkannt. Das erste Leuchtmittel war nach ca. 7 Monaten im normalen Betrieb in einem Wohnraum defekt. Die angegebene Lebensdauer von 50.000 Stunden (ca. 5,7 Jahre Dauerbetrieb) wurde bei weitem nicht erreicht. EG-Sat behauptet, dass ich die betreffenden Leuchtmittel angeblich nicht gemäß der Gebrauchsanleitung verwendet haben soll, da die Kühlkörper frei sein müssen. Dies ist jedoch nicht zutreffend. Es steht dort nichts davon, dass die Kühlkörper komplett frei sein müssen. Dies muss gemäß der Anleitung erst ab 10-W-Leuchtmittel der Fall sein. Fast abgedichtete Vorrichtungen (gem. Anleitung) sind meine Lampenschirme auch nicht, da diese vorne und hinten offen sind und eine Luftzirkulation möglich ist. Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb behauptet wird, dass hier ein Anwenderfehler vorliegt.

BILDER
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3 Bilder

Leider habe ich trotz mehrmaliger Nachfrage keine nachvollziehbare Begründung für die Ablehnung meiner Reklamation erhalten. Das erste Leuchtmittel wurde komischerweise noch ausgetauscht, obwohl ich hier bereits ein Foto der Lampe an die Firma geschickt hatte. Leider hatte das Austausch-Leuchtmittel eine andere Größe und 9 Watt statt 7 Watt. Da die 7 Watt-Leuchtmittel nicht mehr lieferbar waren, wurde mir eine Rücknahme auf Kulanz angeboten. Eine Rücknahme wurde jedoch später wieder verweigert.

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Meine Forderung an EG-SAT GmbH: Rücknahme der defekten Leuchtmittel und Erstattung des kompletten Kaufpreises


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.06.2017 | 13:08
Firmen-Antwort von: EG-SAT GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Guten Tag Herr Meyer,

wir hatten ja letztes Jahr "sehr" oft Kontakt mit Ihnen! Wir nehmen hier nun Stellung bezüglich Ihrer Beschwerde/Reklamation und möchten ein paar Sachen klar- bzw richtigstellen!

Wir haben Ihnen im März 2016, April 2016 und im Juni 2016 mehrfach mitgeteilt, dass die Leuchtmittel nicht ordnungsgemäß verbaut worden sind! Auf Ihren Bildern ist ja klar zu erkennen, dass die Kühlkörper NICHT frei sind (da bringen knapp 5 mm Abstand zum Gehäuse auch nichts) und die Luft nicht zirkullieren kann (stand auch im übrigen in der Artikelbeschreibung)! Zeitgleich haben wir Ihnen mehrfach mitgeteilt, dass die Leuchtmittel den Hitztot erleiden werde und es ein wunder war, dass die Leuchtmittel so lange gehalten haben. Zeitgleich haben wir Sie darüber Informiert, dass ein Austausch wenig Sinn ergiebt, da diese dann auch defekt gehen würden. Dies haben wir Ihnen MEHRFACH mitgeteilt!

Das Sie keine Begründung unserer Seitz erhalten haben, finden wir mehr als nur abenteuerlich und endspricht auch nicht der Warheit!

Wir haben Ihnen im Juni 2016 angeboten, die Leuchtmittel auf Ihre Kosten zu zu uns zu schicken, damit wir Ihnen den Betrag erstatten können. Dies alles lief unter Kulanz! Ihre Antwort lautete wiefolgt:

"Auf Ihre "Kulanz" mit der Rücksendung verzichte ich, da es mir zu aufwendig ist. Wenn Sie mir nochErsatzleuchten zuschicken, würde ich mich sehr freuen. Andernfalls werde ich meine Erfahrungen mit EG-SAT auf diversen Online-Plattformen weitergeben. "

Dannach haben wir nichts mehr von Ihnen gehört! Im November 2016 haben Sie sich erneut an uns gewand, nachdem Sie die Leuchtmittel fast 1 1/4 Jahre im Betrieb hatten und alle Leuchtmittel defekt waren. Zwischen unserem Angebot, die Ware auf Kulanz zurück zu nehmen und Ihrer erneuten Reklamation im November 2016 liegen knappe FÜNF MONATE dazwischen! Den Hinweis, dass alle Leuchtmittel kaputt gehen werden haben wir Ihnen schon im März mitgeteilt (zwischen März 2016 und November 2016 liegen 8 MONATE). Ihre Forderung haben wir daher abgelehnt (auch mit ausreichender Begründung).

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Kommentare und Trackbacks (7)


20.06.2017 | 21:30
von Joachim M. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.06.2017 | 15:34
von Joachim M. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Schön, dass Sie den Verlauf der Reklamation wiedergegeben haben. Leider ist dies immer noch keine zufriedenstellende Antwort.

In dem Benutzerhandbuch (hier hochgeladen) steht, dass der Kühlkörper erst ab 10-Watt-Leuchtmittel frei sein muss. Meine Lampenschirme sind auch keine "fast abgedichtete Vorrichtung".

Angenommen Ihre Aussage mit der Überhitzung ist richtig, dann sind die Angaben im Benutzerhandbuch falsch/unzureichend formuliert. Dies würde aus meiner Sicht eine Rücknahme rechtfertigen.


25.06.2017 | 15:43
von Joachim M. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.06.2017 | 16:50
von Joachim M. | Regelverstoß melden
Ich habe sehr bezweifelt, dass es an Überhitzung lag. Ich konnte auch bei längerem Betrieb der Lampe keine übermäßige Erwärmung feststellen. Deshalb habe ich die Kulanz zunächst auch abgelehnt, zumal es auch schwierig ist, Leuchtmittel in dieser speziellen Größe zu finden. Im Nachhinein betrachtet, ein Fehler meinerseits.

Ob es jetzt an Überhitzung lag oder an der Qualität der Leuchtmittel ist mir auch egal. Ich kann auf jeden Fall nichts dafür, dass es zu dem Defekt des ersten Leuchtmittels kam. Deshalb kann ich auch die Schuldzuweisung der Firma nicht akzeptieren.

02.07.2017 | 15:58
von Joachim M. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.07.2017 | 17:40
von Joachim M. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.08.2017 | 18:49
von Joachim M. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider immer noch keine Stellungnahme durch EG-Sat bezüglich der wohl falschen Formulierungen im Benutzerhandbuch.




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