Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 462 Views | 03.05.2017 | 21:58 Uhr
geschrieben von V D K.

Stromio GmbH (Kaarst)

Keine schriftliche Ankündigung der Preiserhöhung

Am 21.03.2017 erhielt ich eine E-Mail, in der ich aufgefordert wurde, meinen Stromzähler in einem definierten Zeitraum abzulesen. Erst jetzt habe ich gesehen, dass am 10.02.2017 ein Dokument mit dem Titel "Preisinformation" erstellt wurde. In diesem zweiseitigen Dokument wird in einem einzelnen Satz sehr versteckt über eine anstehende Preiserhöhung informiert. Zum einen stellt sich der Titel als sehr irreführend dar, zum anderen ist die Information der Preiserhöhung für den Kunden nicht transparent.

Da die Preiserhöhung weder schriftlich noch transparent mitgeteilt wurde, zudem die derzeitige Preisentwicklungen am Großhandelsmarkt für Strom eine derartige Preiserhöhung nicht rechtfertigen und Neukunden weiterhin einen günstigen Preis bekommen, möchte ich nachträglich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Stromliefervertrag kurzfristig kündigen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Stromio GmbH: Bestätigung des Sonderkündigungsrechts.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.05.2017 | 10:25
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären, bitten wir Sie uns Ihre Vertrags- oder Bestellnummer mitzuteilen. Sobald uns diese vorliegen werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


04.05.2017 | 12:11
von Rainer H. | Regelverstoß melden
Genau dasselbe ist mir auch passiert. Dahinter steckt Methode. Alle Einwände meinerseits wurden abgewiesen. Auffällig ist die absolut fehlerhafte Rechtschreibung der "Kundendienstmitarbeiter" und die hanebüchenen Begründungen über die Rechtmäßigkeit der Preiserhöhung.

Habe alle unstrittigen Beträge fristgerecht gezahlt. Stromio hat immer wieder gemahnt, dann außerordentlich gekündigt und ein Inkassountenehmen eingeschaltet. Jetzt warte ich auf den Mahnbescheid, dann kann die Sache richtig Fahrt aufnehmen.

04.05.2017 | 15:27
von Zens | Regelverstoß melden
Auch mir geht es so. Es gibt ein Urteil vom OLG Düsseldorf, vom 05.07.16, AZ: I-20 U 11/16, auf das ich mich berufen habe. Stromio ignoriert dies jedoch. Da steckt System dahinter. Der Gesetzgeber sollte hier umgehend reagieren.

07.05.2017 | 21:08
von V D K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die Kontaktdaten im Onlineformular mit Referenz auf die Beschwerde mitgeteilt.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!