Von gas.de beantwortete Beschwerde. | 357 Views | 03.05.2017 | 21:54 Uhr
geschrieben von V D K.

gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Düsseldorf)

Sonderkündigungsrecht bei intransparenter Gaspreiserhöhung

Am 21.03.2017 wurde ich aufgefordert, meinen Gas-Zählerstand mitzuteilen. Im Online Portal fiel mir das Dokument "Preisinformation" auf, welches am 09.02.2017 veröffentlicht wurde. Das Dokument mit dem nicht eindeutigen Titel besteht aus zwei Seiten Text, in dem versteckt in einem Satz auf der zweiten Seite über eine anstehende Preiserhöhung informiert wird.

Da das Dokument nicht schriftlich zugestellt wurde, nicht transparent über die Preiserhöhung informiert, zudem die Gaspreise an den Großhandelsmärkten eine Preiserhöhung nicht rechtfertigen und Neukunden ein niedrigerer Preis angeboten wird, möchte ich von einem nachträglichen Kündigungsrecht Gebrauch machen und den Gasliefervertrag kurzfristig kündigen.

Da mir bei der Kundenhotline nicht geholfen wurde, bin ich gespannt, ob sich ein Kundenberater von gas.de hier meldet oder eine weitere Eskalationsstufe notwendig ist.

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Meine Forderung an gas.de Versorgungsgesellschaft mbH: Anerkennung des nachträglichen Sonderkündigungrechts.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.05.2017 | 11:00
Firmen-Antwort von: gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären, bitten wir Sie uns Ihre Vertrags- oder Bestellnummer mitzuteilen. Sobald uns diese vorliegen werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre gas.de Versorgungsgesellschaft mbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


07.05.2017 | 21:08
von V D K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die Kontaktdaten im Onlineformular mit Referenz auf die Beschwerde mitgeteilt.




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