Durch Wolf endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 724 Views | 04.05.2017 | 15:48 Uhr
geschrieben von C. Lupo

Wolf GmbH (Mainburg)

Wolf Heiztherme CGB - 11-24 / Fehlercode 24 Gasgebläse

Trotz bekannter Fehlercharge kein Rückruf / Kulanz

Bei mir wurde im Jahr 2007 in einer Ferienwohnung eine Wolf Heiztherme CGB-11 eingebaut. Die Heiztherme war nur sehr wenig im Betrieb, da es sich wie geschrieben um eine Ferienwohnung handelt.

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Leider tritt nun auch wie hier beschrieben de.reclabox.com/beschwerde/75606-wolf-stuttgart-wolf-heiztherme-cgb-20-fehlercode-24-gasgeblaese der Fehler bei mir auf. Ich habe mich mit der Firma Wolf in Verbindung gesetzt, die auch schnell meine Nachricht über Facebook an einen zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet hat.

Leider weigert sich die Firma Wolf (Heizung) aus Mainburg, obwohl Ihnen das Problem mit der Charge bekannt ist, mir ein Gasgebläse zur verfügung zu stellen.

Hier ein Auszug aus der E-Mail:

===

. bei einigen Produktionschargen des Gebläses der CGB 11-24 mit der Artikelnr. 8603047 aus dem Zeitraum Mitte 2006 bis Frühjahr 2008 wurde eine Komponente verbaut, welche eine erhöhte Ausfallrate nach kurzer Laufzeit verursachte. Für Gebläse aus diesem Zeitraum, welche auf Grund dieser Komponente ausgefallen sind, wurden im Rahmen der Kulanz und ohne rechtlichen Anspruch kostenlos Ersatzgebläse zur Verfügung gestellt.

SCHLAGWORTE


Da die betroffenen Gebläse mittlerweile mindestens 9 Jahre alt sind, ist ein Ausfall eines Gebläses aus diesem Zeitraum nicht mehr auf diesen Ausfallgrund zurück zu führen. Aus diesem Grund kann sich die Fa. Wolf nicht mehr an den Reparaturkosten beteiligen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und verbleiben

===

Meine Antwort zu der E-Mail:

===

Guten Tag Herr XXX,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Die Heizungsanlage ist 'kaum' im Betrieb gewesen, da es sich um eine Ferienwohnung handelt, daher ist der Fehler erst jetzt aufgetreten. Die Betriebsstunden der Anlage ist sicher abrufbar und Sie schreiben selbst, dass Ihnen die defekte Komponente bekannt ist.

In meinen anderen Immobilien habe ich auch zwei weitere Wolf CGB Anlagen installiert. Auch in diesen Anlagen ist vor einigen Jahren der gleiche Fehler aufgetaucht. Hier habe ich jedoch leider die kosten zu 100% übernehmen müssen, da Sie für die Anlagen keinen Rückruf eingeleitet haben und daher nicht bekannt war, dass es sich um ein Produktfehler handelt.

Ich würde es daher sehr begrüßen, wenn Sie mir ein Gebläse zur Verfügung stellen und ich die kosten für die Installation selber übernehme.

Vielen Dank

==

In einer weiteren E-Mail wurde dann die Kulanz leider komplett abgelehnt.

Ich habe mich damals für die Firma Wolf entschieden, da die Reputation der Firma sehr gut war. Leider hat sich das mit den Jahren nicht bestätigt. Bei drei Heizungsanlagen ist das Gasgebläse ausgefallen, bei zwei habe ich die kosten selbst übernehmen müssen (je ca. 400 Euro), da die Problematik mit der defekten Charge nicht bekannt war. Hätte die Firma Wolf GmbH aus Mainburg direkt reagiert, als das Problem bei den Geräten bekannt wurde, wären wir Kunden nicht auf die kosten für die Reparatur sitzengeblieben! Auch wenn die Heizung schon 9 Jahre alt ist, heißt das nicht, dass Fehler akzeptiert werden müssen, die aufgrund bekannter Produktionsfehler entstanden sind.

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Meine Forderung an Wolf GmbH: Gasgebläse aus Kulanz nicht berechnen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.05.2017 | 15:48
Firmen-Antwort von: Wolf GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Lupo,

nach einer Laufzeit von 9 Jahren ist der Ausfall des Gasgebläses nicht mehr auf diesen Ausfallgrund zurückzuführen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir uns aus den genannten Gründen leider hier an keinen Kosten im Rahmen der Kulanz beteiligen können.

Mit freundlichen Grüßen

Wolf GmbH Teamleitung Service

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Kommentare und Trackbacks (3)


04.05.2017 | 17:05
von C. Lupo | Regelverstoß melden
Liebe Firma Wolf,

nein, ich habe kein Verständnis dafür, dass bekannte Mängel nicht behoben werden und das es nun auf das 'alter' geschoben wird. Wie geschrieben, habe ich bei zwei weiteren CGB die kosten, für den Ihnen bekannten Produktfehler in der Charge, in der Vergangenheit komplett selber getragen!

Kurz gesagt: Hätten Sie direkt einen Rückruf gemacht, würden wir jetzt nicht darüber diskutieren und alles wäre gut!

08.05.2017 | 08:07
von C. Lupo noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf die Beschwerde wurde geantwortet aber ist nicht gelöst worden.


29.05.2017 | 08:13
von C. Lupo endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Für 600 Euro auf eigene kosten repariert.




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