Durch Barmer GEK gelöste Beschwerde. | 692 Views | 05.05.2017 | 07:42 Uhr
geschrieben von Ulrike Zeller

Barmer GEK (Berlin)

Abzockeversuch bei teilweiser Befreiung von gesetzl. Zuzahlung?

Bestell-/Kundennummer: Z846242959

Für einen Klinikaufenthalt wurden von mir im Nachhinein noch 280 Euro Zuzahlung verlangt. Die Zuzahlungsgrenze beträgt in meinem Fall 96,96 Euro, ich hatte 2016 schon 44,76 Euro Zuzahlungen gezahlt.

SCHLAGWORTE

Am 07.02.2017 erhielt ich auf meinen Antrag auf teilweise Befreiung von den ges. Zuzahlungen die Bestätigung, dass die Belastungsgrenze für mich 96,96 Euro beträgt im Jahr 2016, dass ich schon 44,76 gezahlt hatte, und sich daher ein "Differenzbetrag" von Euro 52,20 ergebe. Mit Datum vom 28.04.2017 erhielt ich am 04.05.2017 (!) ein Schreiben, mit dem von mir die Überweisung von 227,80 Euro innerhalb der nächsten 14 Tage gefordert wird. Anstatt die o. g. 52,20 Euro, die bis zur Belastungsgrenze noch fehlen, von mir zu verlangen, ist dieser Betrag von den ursprünglich geforderten 280 Euro abgezogen worden. Nur ein kleiner Denkfehler des/r zuständigen Sachbearbeiter (s) in? (Kann so etwas einem/r Versicherungsangestellten passieren?) Oder ein bewusster Betrugsversuch? Wenn die BARMER das auch nur bei einem Bruchteil ihrer Mitglieder, z. B. bei 1 Million Versicherten macht, und die Hälfte von uns das nicht merkt oder zu träge ist, um sich zu wehren, dann wären das schon Beträge von vielen Millionen Euro, die die BARMER sich auf diese Weise unrechtmäßig aneignete.

Ich war Mitglied in der GEK, immer zufrieden, und wurde durch die Fusion zwangsweise Mitglied in der BARMER. Schlimm genug, dass es inzwischen keine erreichbare Geschäftsstelle mehr gibt und ich auch telefonisch oft nicht durchkomme (untragbar lange Wartezeiten). Was mir am Telefon zugesichert wurde, hat offenbar später keine Gültigkeit. (Telefonisch war geklärt worden, dass ich die Zuzahlungsquittungen einreiche, und dann eine Rechnung über den Restbetrag von Euro 52,20 erhalten werde).

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Meine Forderung an Barmer GEK: Rücknahme der unrichtigen Forderung vom 28.04.2017 und korrekte Abrechnung.


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


06.05.2017 | 22:13
von W. S. | Regelverstoß melden
Das sitzen mittlerweile nur noch Dumme, die es (leider) nicht besser wissen!

Versuchen Sie es auf die einfache, geduldige Art! Die können nichts dafür!

13.05.2017 | 21:48
von Ulrike Zeller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe an die BARMER ein anderes Schreiben (höflicher formuliert) geschickt, bisher keine Antwort.


28.05.2017 | 14:49
von Ulrike Zeller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe immer noch kein Antwortschreiben von der BARMER erhalten. Ich werde jetzt schnellstmöglich die Krankenkasse wechseln. Die BARMER wird nach korrekter Rechnungsstellung den offenen Restbetrag erhalten. Dann habe ich nichts mehr mit dieser Firma zu tun.


30.05.2017 | 14:55
von Ulrike Zeller gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Telefonische Nachfrage ergab schließlich, daß die Rechnung für mich storniert wurde. Vielleicht lohnt sich der Aufwand, den Fehler zu berichtigen, nicht wegen 52,20 Euro? Gut für mich, werde trotzdem aus der BARMER austreten. Es gibt Krankenkassen, die mehr dem Gemeinwohl und damit auch der Gesundheit dienen.




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