Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 289 Views | 09.05.2017 | 16:16 Uhr
geschrieben von Felix Hutz

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Verweigerung des vertraglich zugesagten (Mobilfunk-) Cashback

Bestell-/Kundennummer: 14141180

SCHLAGWORTE

Ende November habe ich über Check24 einen Mobilfunkvertrag bei den Roten abgeschlossen. Bekanntermaßen sind das nicht die günstigsten Anbieter, aber dank des deutlich(!) dreistelligen Cashbackbetrags kam eine annehmbare Endsumme heraus. Am 29.11.2016 wurde mir per Mail die Auszahlung innerhalb 16 Wochen zugesagt, da habe ich das erste Mal geschluckt. Aber gut, muss ja alles seinen bürokratischen Weg gehen. Mittlerweile ist diese Zeitspanne rum und es ist kein Geld da, also nachgefragt bei Check24, immer und immer wieder, schriftlich und telefonisch. Jedesmal die gleiche Antwort, die Roten hätten den Vertrag nicht bestätigt, aber Sie würden sich der Sache annehmen und nachhaken. Seit meiner ersten Nachfrage ist über ein Monat vergangen und getan hat sich garnichts. Auf den Hinweis einer Mitarbeiterin habe ich selbst bei den Roten angerufen, aber da hat man mir erklärt, diese Bestätigung könnte man mir nicht geben, dass ginge nur an Check24 direkt, ich solle da nachfragen. Insgesamt mal wieder eine neue Situation in der der Verbraucher der Dumme ist und sich die Firmen den Schwarzen Peter hin und her schieben und der Verbraucher auf der Strecke bleibt. Mir bleibt wohl nichts anderes übrig, als eine Frist zu setzen und rechtliche Schritte einzuleiten, die Rechtmäßigkeit meines Vertrages kann ich ja beweisen, durch meinen Vertrag selbst, meine Rechnungen und die monatlichen Abbuchungen auf meinem Konto. Das alles übrigens interessiert Check24 nicht im Ansatz, die wollen nur eine Bestätigung von den Roten selbst. Jedem anderen der einen Vertrag über Check24 abschließen will kann ich nur davon abraten, erst recht wenn ein Cashback oder ähnliche Leistungen im Spiel sind. Denn erstens bedeutet das meiner Erfahrung nach nur sehr, sehr viel Aufwand in der Kommunikation mit den Anbietern dafür, dass man am Ende doch alleine im Regen stehen gelassen wird und zweitens drängt sich auf Grund der doch sehr standardisiert klingenden Antworten der Mitarbeiter das Gefühl auf, dass dieses Problem doch eher Masche als versehentliche Panne zu sein scheint.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Sofortige Auszahlung des zugesagten Cashback


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


09.05.2017 | 18:35
von Thomas Schumann | Regelverstoß melden
Wenn man mal die ganzen Beschwerden über diese Firma so durchliest, könnte man meinen, dass die wohl anscheinend Euren Cashback lieber in die sinnlose und teure Fernsehwerbung stecken, anstatt ihn Euch zur Verfügung zu stellen ;-)

07.06.2017 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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