Von primastrom beantwortete Beschwerde. | 362 Views | 10.05.2017 | 21:01 Uhr
geschrieben von Nicola Schneiderwind

primastrom GmbH (Berlin)

Kündigung seitens primastrom jedoch weiterhin in Haft genommen

Ich habe 2015 einen Vertrag mit primastrom abgeschlossen, wo mir günstige Abschläge versprochen wurden. Jedoch kam dann die Abschlagszahlungen, die weitaus höher waren als die bei Vattenfall.

SCHLAGWORTE

Ich versuchte dies umgehend zu klären. Ohne Erfolg.

Ich zählte dann die hohen Abschläge erst einmal nicht.

Ich gebe zu, in der Hoffnung wieder an Vattenfall abgegeben zu werden. Natürlich kam dann die Androhung der Sperrung.

Ich zählte wie gefordert 590 Euro.

Nachdem das Geld dort war, der Anschluss nicht gesperrt wurde, bekam ich seitens primastrom die Kündigung.

Eine Endabrechnung erhielt ich über ein Jahr später, in dem Zählergebühren bis 2017 beansprucht werden. Eine Sperrgebühr erhoben wurde, trotzdem fand diese nie statt.

Eigentlich habe ich 238 Euro Verbrauch gehabt. 580 eingezahlt und soll nur noch eine Gutschrift von acht Euro bekommen.

Die natürlich nie bei mir ankam.

Trotz ständiger Aufforderungen, die tatsächliche Differenz an mich zu überweisen, schlugen fehl.

Ich bin nun soweit Strafanzeige zu stellen.

Weil hier eine saumässige Abzocke im Gange ist.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Erstattung der Zahlungen.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.05.2017 | 16:23
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Schneiderwind,

bezugnehmend auf Ihre Beschwerde teilen wir Ihnen Folgendes mit:

Mit unserem Schreiben vom 30.09.2015 haben wir Sie über die Rückschaltung an den Grundversorger informiert. Auf Grund dessen ist eine Trennungsgebühr angefallen.

Außer der Gebühr für die Trennung kam noch eine Sperrgebühr hinzu, die Ihnen allerdings nicht in Rechnung gestellt wurde, da es nicht zu einer Stromsperre gekommen ist.

Weiterhin teilen wir Ihnen mit, dass der Ihnen in Rechnung gestellte Verbrauch mit den uns vorliegenden Zählerständen übereinstimmt und somit die Rechnung von uns als korrekt erachtet wird.

Sollten Sie einen anderen Zählerstand vorliegen haben, z. B. in Form des Übergabeprotokolls, bitten wir Sie, uns diesen bzgl. einer Prüfung zur Rechnungskorrektur zukommen zu lassen.

Ihr ausgewiesenes Guthaben aus Ihrer Abschlussrechnung wird in dieser Woche zur Zahlung angewiesen.

Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie in aller Form um Entschuldigung und hoffen, Ihr Anliegen nunmehr zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet zu haben.

Für weitere Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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