Von ExtraEnergie beantwortete Beschwerde. | 188 Views | 13.06.2017 | 17:37 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4109888

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Guthaben aus Schlussrechnung wird nicht unverzüglich ausgezahlt

Hallo liebe ReclaBox Gemeinde,

SCHLAGWORTE

ich habe da auch, wie sehr viele andere, ein Problem mit der ExtraEnergie GmbH.

Diese zahlen nämlich nach Erstellen der Schlussrechnung meines Gasvertrages v. 04. 05.2017 nicht unverzüglich aus.

Im Gegenteil, es wurde sogar behauptet (telefonisch am 05.05.2017), dass das Guthaben mit dem offenen Saldo aus dem Stromvertrag verrechnet wird und mir heute anstatt des Saldos aus dem Stromvertrag (234,34 €) nur 86,90 € abgebucht werden (147,44 € Guthaben aus Gasvertrag).

Heute wurden nun aber dennoch 234,34 € abgebucht anstatt der telefonisch zugesagten 86,90 €.

Nun komme ich mit anderen Gläubigern in Probleme deswegen.

Habe der ExtraEnergie daher gerade folgende Mail geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der heute durchgeführten Lastschrift aus der o. g. Rechnung.

Zu den Gründen:

Ich habe bei Ihnen sowohl einen Strom-, als auch einen Gasvertrag bis zum 31.03.2017 gehabt.

Die Abschlussrechnung des Stromvertrages wurde mir am 28.04.2017 und die Abschlussrechnung des Gasvertrages am 04.05.2017 zugestellt.

In der Abschlussrechnung Strom wurde mitgeteilt, dass am heutigen 12.05.2017 die Restsumme von 234,34 € per SEPA-Lastschrift abgebucht wird.

In der Abschlussrechnung Gas wurde mitgeteilt, dass die Auszahlung des Guthabens in Höhe von 147,44 € per Überweisung erfolgt.

Da in der Gasabrechnung keinerlei Datum zur Auszahlung angegeben war, habe ich Sie am 05.05.2017 nachweislich telefonisch kontaktiert.

Hier wurde mir ominöserweise zunächst mitgeteilt, dass das Guthaben aus der Gasabrechnung (Rechnungsnummer XXXXXXXX, Kundennummer XXXXXXX) bereits zur Überweisung angewiesen ist. Dann hieß es Kommando zurück, da ich auch einen Stromvertrag mit einem offenen Saldo habe, wurden beide Rechnungen verrechnet und mir wird am 12.05.2017 lediglich ein Betrag von 86,90 € abgebucht (offener Saldo aus Strom minus Guthaben aus Gas).

Nun, dies ist NICHT geschehen, meinem Konto wurden heute die vollen 234,34 € belastet und das Guthaben aus der Gasabrechnung ist noch NICHT auf meinem Konto.

Ein absolutes Unding, da die Rechtsprechung mehrfach gegen Sie mehr als eindeutig gesprochen hat, dass ein Guthaben UNVERZÜGLICH zu erstatten ist. 8 Tage sind nach Erstellen der Abschlussrechnung mittlerweile vergangen und das Guthaben ist noch nicht auf meinem Konto. Von unverzüglich kann hier also keine Rede sein.

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Hier ein Auszug aus der Rechtsprechung:

Guthaben aus Stromabrechnung oder Gasrechnung ist unverzüglich zu erstatten
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2014, Az. I-20 U 136/14)
Energieversorger müssen Abschlagszahlungen für die Lieferung von Strom oder Gas am mutmaßlichen Verbrauch des Kunden orientieren. Zudem sind Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen ExtraEnergie GmbH in zweiter Instanz entschieden.
Eine Revision schlossen die Richter aus. „ExtraEnergie sollte seine unzulässige Abrechnungspraxis jetzt schleunigst revidieren“, erklärt Jürgen Schröder, Energierechtsjurist der Verbraucherzentrale NRW. Kunden rät er, auf unverzügliche Erstattung etwaiger Guthaben und eine realistische Abschlagsermittlung zu pochen.
ExtraEnergie zahlte Guthaben nur peu à peu aus
Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die ExtraEnergie geklagt, weil der Versorger seinen Kunden Abrechnungsguthaben erst nach und nach mit den Monatsabschlägen erstattete. Dies befanden nun auch die Richter des OLG Düsseldorf als unzulässig und erklärten, dass Guthaben unverzüglich und vollständig auszuzahlen seien. Darüber hinaus monierten sie, dass die Abrechnungspraxis von Extra Energie im Widerspruch zu deren eigenen vertraglichen Vereinbarungen stehe: Selbst die Geschäftsbedingungen des Versorgers sahen vor, dass ein Guthaben spätestens mit dem nächsten Abschlag zu verrechnen ist. Dem Argument von ExtraEnergie, ein Guthaben resultiere aus dem gewährten Bonus, unverzüglich zu erstatten seien nur die Energiekosten, mochte das OLG nicht folgen: Nach Ansicht der Richter spiele es keine Rolle, ob ein Rechnungsguthaben aus einem Bonus oder aus überzahlten Abschlägen resultiere. Erstattet werden müsse – so oder so – unverzüglich.

Ich fordere Sie nunmehr auf, mir das Guthaben innerhalb einer Woche, also bis zum 19.05.2017, auf mein Konto zu überweisen.

Da ich nach der telefonischen Aussage, dass eine Verrechnung stattfindet und mir nur 86,90 € abgebucht werden, das Geld meines Kontos anderweitig verplant/ausgegeben habe, kann ich andere Gläubiger sonst nicht bezahlen und müsste die Lastschrift am 19.05.2017 von meiner Bank widerrufen lassen.

In dem Fall würde ich eigenständig die 86,90 € auf Ihr Konto anweisen.

Ich bitte bereits jetzt, mir wegen dieses eventuellen Widerrufes der Lastschrift eine Mahnsperre einzurichten.

Hochachtungsvoll,

XXXXXXXXXX

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Erstattung des Guthabens bis 19.05.2017


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.06.2017 | 11:49
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Gerne möchten wir Ihnen schnell und unkompliziert weiterhelfen, jedoch können wir Sie anhand Ihrer angegebenen Daten nicht in unserem System finden.

Bitte senden Sie eine E-Mail mit dem Betreff "Verbraucherforum" an reclabox spider monkey extraenergie.com und geben Sie Ihre Vertragsnummer und den Link zu Ihrer ReclaBox-Beschwerde an.

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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