BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Endabrechnung fehlerhaft & Wechselbonus nicht ausgezahlt
Bestell-/Kundennummer: 203629
BEV legt (trotz erfolgter Zählerstandsmitteilung) Endzählerstände selbst fest und unterschlägt offensichtlich bewusst Wechselbonus bei Lieferende nach einem Jahr. Hände weg von diesem Versorger.
Nach genau einem Jahr habe ich meinen Vertrag bei der BEV zum 31.03.2017 gekündigt. Endzählerstand in Höhe von 12.016 kWh zum 31.03.2017 an BEV gemeldet und auf Endabrechnung inkl. Wechselbonus (25% des Gesamtverbrauchs) gewartet.
Am 11.05.2017 kam dann auch die Endabrechnung, doch anstelle einer erwarteten Gutschrift will BEV eine Nachzahlung von mir. Laut Abrechnung soll mein Endstand 12.081 kWh betragen, obwohl zum 31.03.2017 von mir 12.016 kWh an BEV gemeldet wurden.
Auch wurde der von BEV kalkulierte Neukundenbonus in Höhe von 109,12 Euro nicht ausgezahlt. Stattdessen möchte man von mir eine Nachzahlung von 31,44 Euro haben.
Eine umgehende E-Mail mit Darlegung des Sachverhaltes (12.05.2017) und der Bitte um Korrektur des Zählerstandes sowie Auszahlung des Neukundenbonus (nach Neuberechnung der Verbräuche) wurde bisher nicht beantwortet - noch nicht einmal deren Eingang wurde bestätigt.
Die lapidare Aussage vom Kundenservice (Fr. S.) war, dass ich mich gedulden müsse - dies dauere nunmal. Wie lange genau, konnte sie mir auch nicht sagen. Seltsames Gebahren.
23.05.2017 | 16:50
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Löffler,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Gerne setzen wir Sie in Kenntnis, dass die Korrektur der Verbrauchsabrechnung vorgenommen werden konnte. Der Versand dessen, sowie die Anrechnung des vertraglich vereinbarten Neukundenbonus ist gleichwohl erfolgt.
Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
Die Ihnen entstandenen Irritationen und Unannehmlichkeiten bedauern wir sehr.
Herzliche Grüße aus München
Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Zwischenzeitlich habe ich mich auch an Verivox gewandt, welche die BEV damals empfohlen hatten. Dort zeigte man sich bei Schilderung des Vorgangs nicht überrascht. Vielleicht gibt es dort eine Möglichkeit, die BEV von der Einhaltung des geschlossenen Vertrags "zu überzeugen". Darüber hinaus kann ich nur ein Delisting von der Plattform empfehlen - so etwas kann man schließlich keinem Kunden zumuten.
Vielen Dank an dieser Stelle an ReclaBox und Verivox für die Unterstützung!