Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 483 Views | 15.05.2017 | 20:59 Uhr
geschrieben von Denis Löffler

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Endabrechnung fehlerhaft & Wechselbonus nicht ausgezahlt

Bestell-/Kundennummer: 203629

BEV legt (trotz erfolgter Zählerstandsmitteilung) Endzählerstände selbst fest und unterschlägt offensichtlich bewusst Wechselbonus bei Lieferende nach einem Jahr. Hände weg von diesem Versorger.

Nach genau einem Jahr habe ich meinen Vertrag bei der BEV zum 31.03.2017 gekündigt. Endzählerstand in Höhe von 12.016 kWh zum 31.03.2017 an BEV gemeldet und auf Endabrechnung inkl. Wechselbonus (25% des Gesamtverbrauchs) gewartet.

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Am 11.05.2017 kam dann auch die Endabrechnung, doch anstelle einer erwarteten Gutschrift will BEV eine Nachzahlung von mir. Laut Abrechnung soll mein Endstand 12.081 kWh betragen, obwohl zum 31.03.2017 von mir 12.016 kWh an BEV gemeldet wurden.

Auch wurde der von BEV kalkulierte Neukundenbonus in Höhe von 109,12 Euro nicht ausgezahlt. Stattdessen möchte man von mir eine Nachzahlung von 31,44 Euro haben.

Eine umgehende E-Mail mit Darlegung des Sachverhaltes (12.05.2017) und der Bitte um Korrektur des Zählerstandes sowie Auszahlung des Neukundenbonus (nach Neuberechnung der Verbräuche) wurde bisher nicht beantwortet - noch nicht einmal deren Eingang wurde bestätigt.

Die lapidare Aussage vom Kundenservice (Fr. S.) war, dass ich mich gedulden müsse - dies dauere nunmal. Wie lange genau, konnte sie mir auch nicht sagen. Seltsames Gebahren.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Korrektur des Zählerstandes und der Endabrechnung; Auszahlung des Neukundenbonus.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.05.2017 | 16:50
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Löffler,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gerne setzen wir Sie in Kenntnis, dass die Korrektur der Verbrauchsabrechnung vorgenommen werden konnte. Der Versand dessen, sowie die Anrechnung des vertraglich vereinbarten Neukundenbonus ist gleichwohl erfolgt.

Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.

Die Ihnen entstandenen Irritationen und Unannehmlichkeiten bedauern wir sehr.

Herzliche Grüße aus München

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


23.05.2017 | 07:52
von Denis Löffler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch nach zwischenzeitlichem mehrfachem nachfassen ist nicht passiert. Trotz bWiderspruch und untersagter Einzugsermächtigung wurde mir gestern der falsch errechnete Betrag von 31,44 EUR vom Konto gebucht. Natürlich warte ich immer noch auf die Gutschrift des Wechselbonus.

Zwischenzeitlich habe ich mich auch an Verivox gewandt, welche die BEV damals empfohlen hatten. Dort zeigte man sich bei Schilderung des Vorgangs nicht überrascht. Vielleicht gibt es dort eine Möglichkeit, die BEV von der Einhaltung des geschlossenen Vertrags "zu überzeugen". Darüber hinaus kann ich nur ein Delisting von der Plattform empfehlen - so etwas kann man schließlich keinem Kunden zumuten.


29.05.2017 | 11:21
von Denis Löffler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zwischenzeitlich wurde eine korrigierte Version der Endabrechnung versandt und das verbleibende Guthaben aus dem Neukundenbonus per Überweisung auf mein Konto ausgezahlt.

Vielen Dank an dieser Stelle an ReclaBox und Verivox für die Unterstützung!




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