Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 765 Views | 25.05.2017 | 17:23 Uhr
geschrieben von Matthias Bärlin

voxenergie GmbH (Berlin)

Ignoriert Wiederspruch des Tel. zustande gekommen Vertrages

Bestell-/Kundennummer: 8790088354

Habe versucht den am Tel. abgeschlossenen Vertrag mit Vox Energie Strom fristgerecht zu wiedersprechen. Tut sich nichts, keine Antwort auf Tel. oder Email oder Fax.

Montag, 15. Mai 2017

SCHLAGWORTE

An
Voxenergie GmbH
Zimmerstr. 78
10117 Berlin

Betreff: Erneuter Wiederruf zu Kundennummer 8790088354

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht zum 2en mal Gebrauch und

widerrufe meinen oben genannten Vertrag noch einmal innerhalb der gesetzlichen Frist.

Und zwar wurde dem Vertrag schon zum 28.03.2017 widersprochen. Sie schickten mir bis jetzt keine Kündigungsbestätigung, wenn sie schreiben einfach ignorieren kann ich als Verbraucher auch nichts dafür. Habe auch mehrfach versucht ihre Hotline anzurufen, aber die Leitungen sind tot.

Alle Lastschriften ihrer Firma sind angewiesen worden zurück zu gehen!

Es ist Ok wenn sie mir mit gerichtlichen folgen drohen weil ich mein bereits Widersprochenen Vertrag nicht einhalten möchte, können wir mal schauen wer da wohl Recht bekommt. Da somit kein Vertrag zu Stande gekommen ist!

Hören sie auf mir zu drohen oder wir sehen uns leider vor Gericht.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des erfolgreichen Wiederspruchs vom 28.03.2017.

Wenn sie innerhalb 1 Woche nichts Unternehmen werde ich die für mich erforderlichen Schritte einleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Bärlin

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des erfolgreichen Wiederspruchs vom 28.03.2017.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.05.2017 | 08:40
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Bärlin,

bezugnehmend auf Ihre Beschwerde teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihren Widerruf als nicht fristgerecht zurückweisen müssen.

Sie haben uns am 29.06.2016 beauftragt, Ihnen unseren voxenergie- Stromtarif bereitzustellen. Im Rahmen der Auftragserteilung wurden Ihnen sämtliche vertragliche Leistungen erläutert und Sie haben diesen mündlich zugestimmt. Hierzu erhielten Sie unsere Auftragsbestätigung vom 05.07.2016 mit entsprechender Widerrufsbelehrung. Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht nach Auftragserteilung haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht, weshalb der Tarif nach Ablauf der Widerrufsfrist entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung für Sie eingerichtet wurde.

In dem Gespräch ging es nicht um die Zusendung von Informationsmaterial über unsere Tarife, sondern um den Abschluss eines Vertrages. Alle für den gewählten Tarif wesentlichen Informationen wurden Ihnen mitgeteilt und Sie erklärten sich mit der Bereitstellung des Stromtarifes der voxenergie GmbH einverstanden.

Richtig ist, dass Sie keinen Auftrag unterschrieben haben. Wie Ihnen jedoch bekannt sein wird, kommen Verträge im Recht sehr häufig ohne Wahrung der Schriftform zustande. Ein Auftrag muss daher nicht notwendig unterschrieben sein. Anders wären beispielsweise Auftragserteilungen über das Internet oder bei Versandhäusern in der heutigen Zeit undenkbar.

Mit unserem Schreiben vom 19.07.2016 wurden Sie auch bereits über den Lieferbeginn zum 01.05.2017 in Kenntnis gesetzt.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


25.05.2017 | 22:43
von Matthias Bärlin gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mein Wiederruf kam zu spät. mist selber schuld sorry leute ^^




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