Durch Segmüller endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1059 Views | 16.06.2017 | 14:31 Uhr
geschrieben von Ich Glaubsnicht

Segmüller (Friedberg)

Topper-Rückgabe direkt nach Lieferung verweigert

Bestell-/Kundennummer: 150539898

Möbelhaus behauptet - obwohl unbenutzt und Standardmaß - man habe keine Weiterverwendungsmöglichkeit

Nach Kauf eines neuen Betts inkl. eines Toppers für insgesamt 4.200 EUR stellten wir bei Lieferung fest, daß das Bett höher ist als erwartet (Super-Komfort-Höhe). Zusammen mit dem Topper hätte man eine Leiter benötigt, um ins Bett zu kommen. Im Laden konnten wir das in dieser Kombination nicht sehen und die Super-Komfort-Höhe wollten wir auch nicht (Komfort-Höhe war gewünscht). Daher haben wir den Topper gleich weggelegt und am nächsten Tag telefonisch um Rücknahme gebeten. Die Bilanz nach mehreren Telefonaten: Verständnis, Hinweis auf Falschberatung und Signal für Kulanz aber keine Entscheidungsbefugnis.

SCHLAGWORTE

Nach einigen Tagen, in denen eine schriftliche Entscheidung angeblich zu uns unterwegs war (was nachweislich nicht stimmte) rief ich erneut an und erhielt telefonisch eine Abfuhr vom Feinsten. Im Behörden-Tonfall wurde mir gesagt, es gebe keine Weiterverwendungsmöglichkeit für den Topper (Maße 160x200). Das kam dann auch nochmal schriftlich und nach erneuter Reklamation wurde heute das Ganze mit Verweis auf das erste Schreiben nochmals schriftlich bestätigt.

Bei jedem, dem ich das erzählt habe, blickte ich in erstaunte Gesichter: was? bei einem solch renommierten Möbelhaus - Null-Kulanz? Bei dem Preis (790 EUR)? In den Bedingungen steht über "mangelnde Weiterverwendungsmöglichkeit" übrigens nichts. Vielmehr über Rückgabe gegen Abzug (30%) - was für mich auch kein Problem wäre. Matratzen sind lt. Bedingungen ausgeschlossen. Wenn man so streng und unflexibel wie die Fa. Segmüller ist, kann man dem Kunden hier - wie geschehen - natürlich zeigen, wer der Stärkere ist. Ich werde den Laden aber in dieser Position als Verlierer, als Opfer und derjenige der jetzt zusehen kann, was er mit dem Teil macht (in eBay wars den Leuten zu teuer) nie wieder betreten. Und ich hoffe, meine Freund, bekannten und Verwandten machen das auch nicht.

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Kommentare und Trackbacks (7)


18.06.2017 | 10:42
von Maik Wünsche | Regelverstoß melden
160 x 200 cm ist mit Sicherheit kein Standardmaß!
Der Topper wurde ausgepackt und benutzt, was soll das Geschäft mit so einem Topper?
Dem nächsten Kunden weiter verkaufen? Garantiert nicht.

22.06.2017 | 20:52
von Aufräumer | Regelverstoß melden
Was geht Sie das an? Sie haben die Beschwerde noch nicht einmal richtig gelesen.

23.06.2017 | 13:40
von Aufräumer | Regelverstoß melden
 spider monkey Hr. "Benzin"
Weil das Bett ziemlich teuer war und Hr. Paul geschrieben hat, der Topper wäre NICHT benutzt worden (oder?) Darüber hinaus wurde ja offensichtlich das falsche Bett geliefert, da hätte ich bei Segmüller eingehakt.

23.06.2017 | 18:19
von Ich Glaubsnicht noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.06.2017 | 21:13
von Ich Glaubsnicht | Regelverstoß melden
Ich lese da auch keine Benutzung aus dem Text heraus. Dass Herr Wünsche und Herr Ziehn das beide wider besseres Wissen behaupten und sich gegenseitig verteidigen, legt zumindest einen Verdacht nahe, den ich hier nicht näher ausführen möchte. (die Diktion ist auch sehr professionell: "BF"= Beschwerdeführer). Mag sein, dass Segmüller nicht verpflichtet ist, das Teil zurückzunehmen. Aber gar keine Lösung anzubieten, ist schon ein ziemlich robuster Umgang mit Kunden, die nicht nur mal schnell einen Kochtopf gekauft haben.

24.06.2017 | 11:04
von Ich Glaubsnicht | Regelverstoß melden
Bei Segmüller ist so eine Sache damit erledigt - stimmt. Aber es gibt ja auch noch kundenfreundliche Möbelhäuser (v. a., wenn man sich auf dieser Webseite mal die lange Liste von Beschwerden speziell über Segmüller anschaut.).

28.07.2017 | 21:47
von Ich Glaubsnicht endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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