Durch Hermes gelöste Beschwerde. | 421 Views | 18.05.2017 | 13:12 Uhr
geschrieben von Andreas Haberlandt

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Ablehnung von Schadensmeldung

Bestell-/Kundennummer: Hermes Vorgangsnummer: 15507557

Ich habe einen Fernseher in Original Aussen- sowie Innenverpackung versendet. Die Annahme wurde vom Empfänger bestätigt und beim Auspacken stellte er fest, dass der Plastikrahmen des Fernsehers gebrochen ist. Sofort hat er mir Bilder gesendet und ich habe gestern den Schaden bei Hermes gemeldet.

SCHLAGWORTE

Heute habe ich dann (ähnlich wie scheinbar andere Hermes Kunden) eine standardisierte E-Mail bekommen von Fr. M., dass "offensichtliche Schäden bei der Annahme vermerkt werden müssen und "bei Hermes eine Beschädigung der Außenverpackung Ihres Paketes nicht registriert, so dass wir hieraus resultierend von einem ordnungsgemäßen Transportverlauf ausgehen". Ebenfalls der freundliche Hinweis, dass "Eine Originalverpackung ist nicht zwingend für den Einzelversand ausreichend, da der Hersteller seine Ware in palettierter Form versendet und diese deshalb nicht den gleichen Transportbelastungen unterliegt." Was einer gewissen Ironie trotzt, denn exakt dieses Gerät wurde mir damals per Hermes Boten geliefert.

Auf den zugesandten Bildern ist exakt zu sehen, dass ein Sturz auf die obere Kante/Ecke des TV erfolgt sein muss.

Ich stimme anderen Beschwerdestellern zu, dass die 500 Euro Versicherungsgebühr augenscheinlich nur Augenwischerei sind und man direkt mit der Beschwerde abgelehnt wird.

Dass eine Regulierung so schnell abgewürgt wird, wirft ein sehr schlechtes Licht auf den Hermes Versandservice, obwohl ich bisher sehr zufrieden mit dem Preis-/Leistungsverhältnis war, allerdings hatte ich bisher auch keine Schäden zu reklamieren.

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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Erstattung des Kaufpreises und Erstattung der Transportkosten.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.05.2017 | 14:31
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Social Service

Hallo Herr Andreas Haberlandt,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Wir bedauern sehr, dass unser Service nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat.

Sie haben uns auf die Ablehnung der Schadenübernahme mit einem Widerspruch geantwortet, der Vorgang ist deshalb noch nicht abgeschlossen.

Anmerken möchten wir noch, dass es tatsächlich Unterschiede bei den Transportbelastungen zwischen Versandhaus-und Privatsendungen gibt. Private Sendungen sind höheren Belastungen ausgesetzt und sollten besser geschützt werden.

Wir bieten auch keine Versicherung in Höhe von 500 € an, die Schäden generell abdeckt, sondern haften bis zur Höchstgrenze für Schäden, die trotz ordentlicher Verpackung entstehen.

Die Kollegen werden Ihren Vorgang weiter bearbeiten und sich in Kürze wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.

Herzliche Grüße aus Hamburg,

Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


19.05.2017 | 07:35
von Andreas Haberlandt | Regelverstoß melden
Hallo,

auch dieser wurde abgelehnt, mit Begründungen, die in keiner Weise auf den eigentlichen Schaden eingehen. Die Formulierungen in diesem Schreiben, klingen so als wäre der Karton eingedrückt/durchbrochen und hätten das Display beschädigt.

Die Ausführungen "Transportsensible Inhalte benötigen eine umfangreiche Innenverpackung. Sie sollte aus mindestens zwei (besser drei) verschiedenen Komponenten bestehen. Neben Luftpolsterfolie bieten sich Formschäume, Styropor etc. an, die den Inhalt fixieren und schützen" treffen in meinem Fall exakt z, denn gebrochen ist der Plastikrahmen EXAKT in bzw knapp unter den Styroporeinsätzen (Original vom Hersteller), welche absolut KEINEN Spielraum für "Luft oder Freiräume" bieten.

Ebenfalls ist die die erneute Anmerkung dass Hersteller Ihre Ware in solchen Fällen palletiert versendet wie im ersten Post hinfällig, denn genau dieser Fernseher ist in einem Hermes Transport eben ebenfalls NICHT palletiert geliefert worden.

Hier scheinen die "Transportregeln" der Hermes nur für private Versender und nicht für Hermes selbst zu gelten.

Ich betone nochmals, dass der Schaden exakt dort aufgetreten ist, wo genau die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Freiräumen durch Styropor oder ähnlichem, erfüllt waren.

Desweiteren stellt sich die Frage, warum Sperrgut nicht durch den Transporteur, also Hermes, sorgsamer transportiert wird. Laut Ihrer E-Mail wird diese Art von Paketen ja "im Transport maschinell sortiert (bei Sperrgut manuell), gedreht, gewendet, gestoßen und gestapelt" und daher sei die "Die Ware ist in der Verpackung so zu sichern, dass diese gegen die üblichen Transportbelastungen geschützt ist".

Ich denke keine normaler Mensch, einen Fernseher versendet, kjann davon ausgehen, dass auf Kartons beim Transport durch Hermes, solch große Gewalt eingesetzt wird, dass gehäuse vom Fernseher innerhalb der mit Styropor (Original des Herstellers) verpackten, luftfreien Zone im Karton, zerstört wird.

21.05.2017 | 16:59
von Andreas Haberlandt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.05.2017 | 17:27
von Andreas Haberlandt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es fand eine Einigung statt.
Vielen Dank dafür.




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