Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 365 Views | 20.05.2017 | 11:11 Uhr
geschrieben von Dieter Walzer

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Falsche Endabrechnung

Ich war Kunde der BEV und habe nach deren vertragwidrigem Verhalten am 21.06.2016 zu Enervatis gewechselt. Dass BEV und Enervatis ein- und dieselbe Firma sind, war mir nicht bekannt. Jedenfalls wurde mir ein Wechselbonus in Höhe von 25 % zugesichert.

Unsere Vermieterin kündigte das Mietverhältnis zum 31.12.2016 wegen Eigenbedarf, so dass ich die Verbrauchsstelle zu diesem Termin abmelden musste.

Mit Schreiben vom 10.04.2017 übersandte mir BEV/Enervatis eine Endabrechnung, in der "offene Forderungen " aufgeführt sind, die nicht nachvollziehbar sind und auf in keinster Weise substantiliert begründet wurden. Ferner wurde der zugesicherte Wechselbonus nicht berücksichtigt.

Mit E-Mail vom 23.04.3027 habe ich dies gerügt und meinen Erstattungsanspruch in Höhe von Euro 207,22 mit Terminsetzung 05.05.2017 eingefordert, bis heute ohne jede Reaktion.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Korrektur der Abrechnung und Erstattung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.05.2017 | 17:54
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Walzer,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Selbstverständlich hätten Sie den vertraglich vereinbarten Neukundenbonus für den Folgevertrag auch erhalten, sofern Sie den Vertrag nicht vorzeitig beendet hätten. Der Neukundenbonus wird nur bei einem vollständigen Belieferungsjahr gewährt.

Die mit Abrechnung aufgeführten offenen Forderungen setzen sich aus Mahn- sowie Rechtsanwaltsgebühren zusammen. Dem Ausgleich des verbleibenden Restbetrages sehen wir entgegen.

Herzliche Grüße aus München

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (8)


28.05.2017 | 12:21
von Dieter Walzer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
BEV/enervatis hat bisher nicht reagiert. Auch 2 e-mails blieben unbeantwortet.


04.06.2017 | 10:10
von Dieter Walzer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die BEV deklariert den zugesagten Wechselbonus nun als " Neukundenbonus " und macht Rechtsanwaltkosten sowie Mahngebühren geltend. Beides trifft nicht zu. Abschläge wurden termingerecht abgebucht und eingelöst. Einfach nur Bauernfängerei und unseriös!


13.06.2017 | 17:39
von Dieter Walzer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Abrechnung bislang nicht korrigiert und Erstattungsbetrag nicht angewiesen. Man versucht das Thema offenbar auszusitzen.


01.07.2017 | 08:11
von Dieter Walzer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ein Kommentar zum Geschäftsgebahren der BEV/Enervatis erübrigt sich.


11.07.2017 | 19:21
von Dieter Walzer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
BEV/enervatis hat, wie bei dieser Firma nicht anders zu erwarten war, nicht mehr reagiert


28.07.2017 | 19:06
von Dieter Walzer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Alles beim Alten, die sitzen dS aus.


03.08.2017 | 19:00
von Dieter Walzer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Alles beim Alten. Wie schon mitgeteilt, die sitzen das aus.


23.09.2017 | 10:39
von Dieter Walzer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion von BEV/enervatis




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
BEV Bayerische Energiever...: Keine Endabrechnung, keine Guthabenauszahlung
BEV Bayerische Energiever...: Sofort Bonus wird nicht ausgezahlt
BEV Bayerische Energiever...: Stromrückzahlung BEV
BEV Bayerische Energiever...: Keine Korrektur der Endabrechnung
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!