BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Falsche Endabrechnung
Ich war Kunde der BEV und habe nach deren vertragwidrigem Verhalten am 21.06.2016 zu Enervatis gewechselt. Dass BEV und Enervatis ein- und dieselbe Firma sind, war mir nicht bekannt. Jedenfalls wurde mir ein Wechselbonus in Höhe von 25 % zugesichert.
Unsere Vermieterin kündigte das Mietverhältnis zum 31.12.2016 wegen Eigenbedarf, so dass ich die Verbrauchsstelle zu diesem Termin abmelden musste.
Mit Schreiben vom 10.04.2017 übersandte mir BEV/Enervatis eine Endabrechnung, in der "offene Forderungen " aufgeführt sind, die nicht nachvollziehbar sind und auf in keinster Weise substantiliert begründet wurden. Ferner wurde der zugesicherte Wechselbonus nicht berücksichtigt.
Mit E-Mail vom 23.04.3027 habe ich dies gerügt und meinen Erstattungsanspruch in Höhe von Euro 207,22 mit Terminsetzung 05.05.2017 eingefordert, bis heute ohne jede Reaktion.
31.05.2017 | 17:54
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Walzer,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Selbstverständlich hätten Sie den vertraglich vereinbarten Neukundenbonus für den Folgevertrag auch erhalten, sofern Sie den Vertrag nicht vorzeitig beendet hätten. Der Neukundenbonus wird nur bei einem vollständigen Belieferungsjahr gewährt.
Die mit Abrechnung aufgeführten offenen Forderungen setzen sich aus Mahn- sowie Rechtsanwaltsgebühren zusammen. Dem Ausgleich des verbleibenden Restbetrages sehen wir entgegen.
Herzliche Grüße aus München
Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH