Durch Grüner Funke gelöste Beschwerde. | 391 Views | 24.05.2017 | 10:00 Uhr
geschrieben von Helga Mannhart

Grüner Funke (Hamburg)

15% Neukundenbonus verweigert

Bestell-/Kundennummer: GFDEZ1507021

Ich habe vom 01.02.2016 bis 31.01.2017 Strom von Grüner Funke bezogen.

SCHLAGWORTE

Laut Vertrag steht mir ein Sofortbonus ca. 60 Tage Lieferbeginn und 15% Neukundenbonus als Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung nach Ende des Belieferungszeitraums zu. Die Auszahlung des Sofortbonus erfolgte, jedoch ca. 4 Monate verspätet. Der Vertrag wurde ordnungsgemäß gekündigt.

Da auf meiner Schlussabrechnung vom 08.03.2017 der vertragsmäßig vereinbarte Neukundenbonus nicht aufgeführt war, setzte ich mich erstmal telefonisch mit Grüner Funke in Verbindung. Der Mitarbeiter begründete die Nichtauszahlung des Neukundenbonus nach § 3.3 der AGB in dem die Belieferung von Entnahmestellen mit Mehrtarifzählern ausgeschlossen ist.

3.3 Bei Stromlieferverträgen ausgeschlossen ist die Belieferung von Entnahmestellen mit
Reservestromanlagen (z. B. beim Betrieb von Blockheizkraftwerken), Notstromaggregaten,
Elektrospeicherheizungen, Wärmepumpen, Bargeld- und/oder Chipkartenzählern, Doppel- oder Mehrtarifzählern. Von dem Lieferanten nicht angeboten wird weiter die Belieferung von Kunden, die mittels eigener Photovoltaikanlagen vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelbar in ihr Hausnetz einspeisen. Ausgeschlossen ist weiter eine Belieferung von Kunden, die nur über die Netze ausländischer Netzbetreiber möglich ist.

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Der Stromlieferant behielt mit der Begründung von Mehrkosten durch meinen Zweitarifzähler den 15%igen-Neukundenbonus ein. Die Bonuszahlung ist jedoch in § 8 der AGB´s geregelt und in der Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt.

Eine Auszahlung des Neukundenbonus nach § 8 dürfte daher nicht verweigert werden.

Nach mehrmaliger schriftlicher Anmahnung (am 19.03.2017 und am 25.03.2017) mit der Bitte um Korrektur der Abschlussrechnung oder schriftlichen Begründung der Nichtgewährung des Neukundenbonus erhielt ich jedoch keine Antwort.

Am 25.04.2017 erhielt ich ein Mahnungsschreiben. Danach bat ich erneut um Korrektur der Endabrechnung.

Um meiner Zahlungspflicht aus der Jahresabschlussrechnung nachzukommen, habe ich die Rechnungssumme der Endabrechnung vom 08.03.2017 um den Neukundenbonus gekürzt und überwiesen.

Statt einer schriftlichen Antwort erhielt ich (04.05.2017) ein Mahnschreiben von Agilis Inkasso GmbH Berlin über die Forderung der Fuxx-die Sparenergie GmbH- wegen unbezahlter Schlussrechnung. Darin wurden weitere zusätzlich Kosten berechnet. (Inkassokosten, Verzugszinsen, Mahnkosten und pauschale Entgelte).

Daraufhin habe ich am 04.05.2017 der Agilis Inkasso GmbH per E-Mail geantwortet, mit der Information, dass ich die Schlussrechnung mehrmals schriftlich reklamiert habe bei Grüner Funke.

Bisher erhielt ich jedoch keine Antwort von Grüner Funke bzw. Agilis Inkasso.

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Meine Forderung an Grüner Funke: Korrektur der Endabrechnung und Rücknahme und Stornierung des Mahnverfahrens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.05.2017 | 10:00
Firmen-Antwort von: Grüner Funke
Abteilung: Leitung Kundenservice

Lieber Kunde,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Grüner Funke Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


17.06.2017 | 13:03
von Helga Mannhart gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meine Endabrechnung wurde korrigiert und das Mahnverfahren wurde zurückgenommen und alle Kosten storniert.




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