Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 319 Views | 26.05.2017 | 21:08 Uhr
geschrieben von Norwin Mann

Stromio GmbH (Kaarst)

Preiserhöhung ohne Kundeninformation

Bestell-/Kundennummer: 123335489

Abschlussrechnung mit Preiserhöhung ohne Kundeninformation.

Ich wurde seit einem Jahr von Stromio beliefert und erhielt im Februar 2017 eine Preisanpassung, die eine Preiserhöhung von circa 25% enthielt. Ich kündigte den Vertrag zum 31.03.2017 und erhielt zeitnah auch eine Abschlussrechnung. Hierbei stellte ich fest, dass mein Preis ab dem 01.01.2017 von Stromio auf Grund gestiegener hoheitlicher Kosten angehoben wurde. Über diese Preisänderung wurde ich nicht informiert und laut Stromio ist dies auch nicht erforderlich, da in ihren AGB`s eine entsprechende Klausel enthalten ist, die eine Informationspflicht bei gestiegenen hoheitlichen Kosten und ein damit verbundenes Sonderkündigungsrecht ausschließt.

SCHLAGWORTE

Ich bin in Widerspruch mit folgender Begründung gegangen:

Eine Preisanpassungsklausel, die eine Preiserhöhung aufgrund gestiegener oder neu eingeführter Steuern, Abgaben oder Umlagen gestattet und dem Kunden sein gesetzliches Kündigungsrecht vorenthält, ist unwirksam (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2016, AZ: I-20 U 11/16).

Stromio hat den Widerspruch abgelehnt und besteht auf seine AGB's. Auf das Urteil des OLG Düsseldorf wird in der Begründung gar nicht eingegangen. Ich habe nun erneut Widerspruch eingelegt.

In meiner Kündigung hatte ich die Einzugsermächtigung entzogen, das auch anstandslos akzeptiert wurde. Den unstrittigen Rechnungsbetrag habe ich überwiesen und warte noch auf Antwort zu meinem erneuten Widerspruch.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Gutschrift über Anteil der Preiserhöhung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.05.2017 | 13:38
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


29.05.2017 | 20:57
von Norwin Mann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat sehr schnell reagiert und das Problem mit Kulanzregelung gelöst. Hätte ich so nicht erwartet - Vielen Dank an das Stromio Kundenserviceteam.


22.06.2017 | 07:51
von Mario Krizischke | Regelverstoß melden
Das ist ja spannend, bei mir versuchen sie genau das selbe.



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