482 Views | 31.05.2017 | 10:06 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7355698

eBay (Kleinmachnow)

Kein Verstoß gegen unsere Grundsätze

Bei mir wurde ein Artikel gekauft. Da dem Käufer eingefallen ist, dass dieser diesen Artikel doch nicht brauchen kann, so möchte Er/Sie gerne, dass ich den verkauften Artikel wieder zurücknehme. Da unter meiner Artikelbeschreibung drunterstand, dass ich ein Privatverkäufer bin, teilte ich dies dem Käufer sehr höflich mit. Bat ihm aber auch gleichzeitig an den Artikel zurückzunehmen, sofern dieser den Rückversand bezahlt. Als Antwort gab es ein "Nein, das reicht nicht". Der Käufer wollte, dass ich auch den ersten Versand auch noch mitbezahle.

SCHLAGWORTE

Weil ich seinem Wunsch nicht nachkam, erhielt ich eine negative Bewertung mit der Begründung, dass die Farbe des Artikels stark abweicht.

Daraufhin wandte ich mich an den eBay-Kundensupport und bat den Herrn, mit dem ich zuerst gesprochen habe, diese negative Bewertung zu entfernen oder zumindest in eine neutrale umzuwandeln, da diese nicht den Tatsachen entspricht und der Kunde bei der Rücknahme des Artikels unangemessene Rückforderungen stellt, erhielt jedoch als Antwort, dass der Käufer wohl einen schlechten Tag hatte und ich deswegen Pech habe. Die Bewertung jedoch nicht gegen eBay Grundsätze verstößt und ich diese somit akzeptieren muss.

Nach meinem Verständnis bedeutet es, dass der Käufer dir jederzeit eine negative Bewertung geben darf und diese nicht begründen muss.

Top eBay.

Macht weiter so und alle eure Kunden laufen zur Konkurrenz über.

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Meine Forderung an eBay: Entfernung der Bewertung.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


06.06.2017 | 09:23
von Eduard H. | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr "Ebay-Imagepfleger" auch hier bei meinem zweiten Posting ist Ihr Kommentar herzlich willkommen, auch wenn dieser niemanden außer eBay hilft.

Ich gebe Ihnen vollkommen recht, dass absolut jeder Mensch das Recht hat auf freie Meinungsäußerung.

Wenn jedoch ein Käufer (oder Verkäufer) bei der Bewertung etwas schreibt, das nicht den Tatsachen entspricht und ich deswegen als Privatverkäufer Probleme habe meine anderen Artikel danach zu verkaufen, dann ist es für mich keine "freie Meinungsäußerung" mehr. Und an der Stelle hat der eBay-Support für mich dann versagt.

22.06.2017 | 15:53
von D. Altenkirch | Regelverstoß melden
Es werden auch wahrheitsgemäße Bewertungen gelöscht, ganz nach Gutdünken eBay. So z. B:
Ich sendete Artikel aufgrund des 30tägigen Rückgaberechts zurück, bewertete neutral und schrieb: Kauf rückabgewickelt, also schlicht die Wahrheit.
eBay löschte diese Bewertungen.
EBAY macht was Sie wollen, schützt die Verkäufer und lässt die Kunden im Stich!



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